Verzollung und Nebenkosten bei Einkauf ausserhalb der EU

berlinonaut

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Modhinweis: Abgetrennt aus der Lenker-und-Vorbaukunde in der Wissendatenbank, da anderes Thema und offenbar nachträglicher Diskussionsbedarf ;-)
Lenker-Kollektion ist heute gekommen (2x Kuosac + Ergotec)
Lieferzeit aus UK (SJS) war 1 Woche, inkl. Zoll usw.,
Mal neugierig gefragt: Was fiel denn an Nebenkosten an für die beiden (Versand, Zoll, etc.)? Der Basispreis bei SJS ist ja 24,99 Pfund pro Lenker, also zusammen 50 Pfund, aktuell 57,40 Euro.
 
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Ich hatte noch 2 Deckel für Hope Mini Bremshebel dazu bestellt, also waren es zusammen

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Etwas doof ist, dass man bei SJS im Shop sich zwar die €-Preise einstellen kann, wenn es ans Zahlen geht, sind es doch wieder £ - und dann bei Paypal z.B. ein etwas schlechter Kurs….
Und Versand ist natürlich mehr als innerhalb D.
Dann kommt noch das dazu

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…und selbst der DHL- Fahrer meinte beim kassieren, dass die 6€ eigentlich eine Frechheit sind….

Aber insgesamt immer noch ein guter Preis, vor allem weil z.B. diese Hope Teile bei uns eigentlich nicht zu bekommen sind, da ist SJS gut aufgestellt. Und ich hab ziemlich viele Hope Bremsen usw. - alles immer gut fürs Hochregallager was mitzuordern 😉

LG
Roman
 
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Die sind nicht nur eine Frechheit sondern vor allem eigentlich illegal, aus gleich mehreren Gründen. Ich warte seit Jahren darauf, dass da mal jemand gegen vorgeht...
Was ist daran illegal? Das ist doch eine Dienstleistung, die nicht bei jeder Sendung anfällt. Das die (nicht nur DHL) dafür Geld haben wollen ist grundsätzlich verständlich. Selbstverzoller ist die Alternative. Ob der Preis den Kosten entspricht, das ist ein anders Thema. Banken sind da noch extremer.
 
Was ist daran illegal? Das ist doch eine Dienstleistung, die nicht bei jeder Sendung anfällt. Das die (nicht nur DHL) dafür Geld haben wollen ist grundsätzlich verständlich. Selbstverzoller ist die Alternative. Ob der Preis den Kosten entspricht, das ist ein anders Thema. Banken sind da noch extremer.

Grundproblem ist die Selbstbeauftragung der Versanddienstleister. Wenn man das selbst beauftragen würde wäre alles fein - das tut man aber üblicherweise nicht. Daß der angebliche Kostenersatz berechnet wird für Kosten, die gar nicht entstehen ist dann noch eine weitere Sache...


Auf die Schnelle aus dem konservierten Posting im alten Forum zitiert (daher vermutlich nicht zwingend auf dem aktuellen Stand):

<schnipp>

2. Import aus Ländern ausserhalb der Europäischen Union​


Einen Grundsatzartikel gibt es hier. Es gilt grundsätzlich folgende Regelung:

Kaufpreis + Versandkosten + (((Kaufpreis + Versandkosten + (Kaufpreis + Versandkosten * Zoll)) * Einfuhrumsatzsteuer) = Endpreis

Die ganze Angelegenheit ist also oft deutlich teurer als auf den ersten Blick ersichtlich, da Zoll auf Warenwert + Versandkosten erhoben wird und auf das Alles zusammen dann noch mal die Einfuhrumsatzsteuer. Dafür ist die eigentliche Verzollung zumindest bei Fahrradteilen vergleichsweise unkompliziert.

- Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht dabei von der Höhe her der Mehrwertsteuer, in Deutschland also aktuell 19%

- Der Zoll beträgt auf Fahrradteile 4,7 %, auf Fahrräder 14%, auf Beleuchtung 2,7%. Fahrräder und Teile müssen den europäischen Normen (CE etc.) entsprechen, andernfalls ist ein Import nicht zulässig. Bei kompletten Fahrrädern aus u.a. China kommt noch ein Strafzoll von 45% on top (möglicherweise nur noch bis Ende 2016), nicht jedoch bei eBikes. Ein Fahrrad ist zollmässig (im Gegensatz zu Fahrradteilen) definiert als bestehend aus einem Rahmen, einer Gabel und mindestens zwei der Folgenden Komponenten: einem Satz Räder, einer Kurbelgarnitur, einem Steuersystem,einem Bremssystem. Sind bei Rahmen und Gabel mindestens zwei davon dabei ist es ein Fahrrad (14% Zoll), wenn nicht sind es Teile (4,7% Zoll). (Quelle: [www.velomobilforum.de] )

- Die Versandkosten müssen eigentlich nur bis zur europäischen bzw. deutschen Grenze berücksichtigt werden, in der Praxis lässt sich das aber kaum getrennt ausweisen, bei Importen durch Privatleute erfolgt daher idR volle Berechnung. Bei gewerblichen Importen kann eine virtuelle Aufteilung der Transportkosten vorgenommen werden (z.B. 70:30), die Relation ist dabei länderspezifisch festgelegt. Diese Regel kann offenbar grundsätzlich auch bei privatem Warenimport angewendet werden, das ist aber unüblich.

- Wenn man nicht selbst am Zollamt die Verzollung erledigt kommen häufig noch Kosten für die Zollabwicklung, die der Versanddienstleister fordert - und die können es im Einzelfall in sich haben. Ob man überhaupt selbst verzollen kann hängt vom Versanddienstleister ab und davon, was der Versender beauftragt hat. Mit etwas Glück und sauberen, vollständigen Versandpapieren am Paket sowie richtigem Verhalten des Empfängers fallen hier jedoch so oder so keine zusätzlichen Kosten an. Mit dem richtigen Versender auch ohne Stress. Die Materie ist leider ziemlich unübersichtlich (auch hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Kosten) und viele Versanddienstleister sind sehr kreativ darin Kosten zu erfinden bzw. "entstehen zu lassen", ungeachtet einer Beauftragung. Kostengünstigere Wege werden dabei oft mutwillig verschwiegen, dazu kommen Fehldeklarationen des Zollguts: Fälle wie dieser sind nicht ungewöhnlich (aber auch nicht die Regel) - inbesondere UPS scheint sich da unrühmlich hervorzutun. Es kann auch Alles völlig problemlos ablaufen - bloss wissen tut man das vorher nicht.

Hintergrund: Oft übernimmt der jeweilige Lieferdienst (DHL-Express, FedEx, UPS ...) unaufgefordert und ohne Auftrag die Verzollung und liefert direkt aus anstatt unverzollt zum Zollamt zu liefern, das dann den Empfänger benachrichtigt. Kassiert wird meist unangekündigt bei Anlieferung, seltener später gegen Rechnung. Was neben den eigentlichen Importabgaben in Rechnung gestellt wird hängt von Einzelfall, Warenwert und Versanddienstleister ab. In der Regel wird mindestens für's Geldauslegen der Importabgaben eine sogenannte "Vorlageprovision" oder (bei DHL) Kapitalbereitstellungsgebühr (meist 2,5% des ausgelegten Betrages, "zufälligerweise" gibt es aber eine Mindesthöhe von 8.- - 10.- € + MwSt. [1] oder mehr per AGB, die bei den typischerweise kleinen Privatimporten sehr ungünstig ist) berechnet.
UPS z.B. nimmt offenbar auch gerne mal mehr Geld: Wenn der Zoll in's Paket reinschauen möchte (behördliche Beschau, 30 €) oder mehr als fünf Artikel im Paket sind (Tarifierung, 40 €), Lagerhaltung (0,5 €/Tag/Paket), .... Andre wollen eine Pauschale für die Dienstleistung der Verzollung. Kurz: Die Wege des Gebührenerfindens sind mannigfaltig und bei kleinen Warenwerten kann die Summe der geforderten Kosten und Gebühren den Warenwert mit Pech deutlich übersteigen.

Dieses Vorgehen wirkt alles in Allem ein bisschen semilegal (und ist es vermutlich auch), ist aber anscheinend üblich. Es nennt sich "Geschäftsführung ohne Auftrag" und erspart immerhin den Weg zum Zollamt. Eigentlich eine nette Dienstleistung. Potentiell illegal wird das u.a.dadurch, dass die Versanddienstleister meist nicht vorher fragen, ob sie die Verzollung unberhaupt (und ggf. gegen Entgelt) erledigen sollen. Laut Art. 5 Abs. 4 2. UA des Zollkodex ist aber bei Vertretung bei der Verzollung eine Vollmacht des Empfängers zwingend erforderlich - die haben die Dienstleister aber zu dem Zeitpunkt nicht. Nach §5 Abs. 2 ZollVG hat nur die Deutsche Post AG (nicht deren Töchter DHL-Express und DHL!) das Recht Zollanmeldungen in Vertretung des Empfängers abzugeben, ohne eine Vollmacht zu besitzen. Alle anderen Transportunternehmen (auch DHL und DHL Express) sind private Kurierdienste und dürfen das nicht.

Was die Dienstleistungsgebühren angeht: in Deutschland gilt immer noch "Ohne Beauftragung kein Anspruch auf Bezahlung"... Es kommt noch besser: Derjenige der den Zoll übernimmt ohne Vollmacht ist laut Art. 201 Abs 2 und 3 ZK, bzw Art. 5 Abs 4 UA 2 ZK Zollschuldner. Durch die nicht beauftragte Verzollung wird also das Transportunternehmen zollpflichtig und nicht mehr der Empfänger; mangels Beauftragung hat das Transportunternehmen aber wiederum keine finanziellen Ansprüche gegenüber dem Empfänger und natürlich auch keine Eigentumsansprüche an der verzollten Ware - die gehört ja unstrittig dem eigentlichen Empfänger.
Diese Meinung vertraten auch die Verbraucherzentrale Hessen und die Oberfinanzdirektion Koblenz bereits www.verbraucher.de]]2003[/url] und forderten Verbrasucher auf, Gebühren und Einnfuhrabgaben von den Transportunternehmen zurückzufordern. Genauer gesagt muss demnach der Verbraucher bei einer Verzollung ohne Auftrag nicht nur keine wie auch immer gearteten Gebühren zahlen, auch die entrichteten Importabgaben gehen zu Lasten des Transportunternehmens...

Die Praxis sieht leider nicht so schön aus: Wer die ggf. nachträglich vorgelegte Vollmacht nicht unterzeichnet und zwar die Importabgaben begleicht, nicht aber für die unbestellte Dienstleistung bezahlen möchte dem wird dann mit Pech die Herausgabe der Ware verweigert - spätestens da könnte es dann anfangen strafrechtlich relevant zu werden... Aus einer eigentlich hilfreichen Dienstleistung machen die Versender also gerne mal ein Ärgernis mit eigenmächtig festgelegten, unkalkulierbaren, unrechtmässigen und versteckten Kosten beliebiger Höhe. Einige Informationen zu dieser Praxis gibt es z.B. hier, hier, hier, hier, hier und hier. Bei Sendungen aus China kann u.U. dies hilfreich sein.

Zumindest was die Vorlageprovision angeht scheint die standardmässig zu Entfallen mangels Rechtsgrundlage (auch wenn sie auf der Rechnung ausgwiesen ist), wenn man das verauslagte Geld ohne die Provision binnen 10 Tagen bezahlt (da die Transportunternehmen ihrerseits eine Kreditlinie beim Zoll haben und das Geld daher in Wirklichkeit gar nicht vorgestreckt haben in diesem Zeitraum). Weiteres für den Fall von DHL Express hier.

In diesem Thread finden sich zahlreiche Hinweise und Beispiele wie man sämtliche Nebenkosten ausser den staatlichen Importabgaben erfolgreich zurückfordern kann - man ist eindeutig im Recht. Ein dickes Fell und Zeit sollte man da aber wohl besser mitbringen... Gegen das Bezahlen der staatlichen Importabgaben wird wohl auch kaum einer was haben und auch nicht gegen die Dienstleistung des Verzollens (notfalls gegen eine geringe, fixe Gebühr, wobei das je eigentlich schon im recht teuren internationalen Versand includiert sein sollte) - gegen unkalkulierbare Zusatzkosten, falsche Abwicklung mit hohen ungerechtfertigten Angaben und undurchsichtige Rechnungslegung dagegen schon.

Alternativ kann man natürlich auch selbst verzollen - wer Zeit hat und das Zollamt in der Nähe für den mag das ein guter Weg sein - allerdings haben sich einige der Kurierdienste mittlerweile saftige Extragebühren dafür ausgedacht, wenn sie das Paket zum Zollamt bringen sollen. In jedem Fall ist das Selbstverzollen zeitaufwändig. Beim Unterschreiben von Schriftstücken von Kurierdiensten vor oder nach der Lieferung sollte man vorsichtig sein, damit man keine Kostenfalle damit aufmacht oder für die Zukunft eine Vollmacht abgibt mit entsprechemden Kostenkonsequenzen: Mit der Begleichung des ausländischen Portobetrags sind jegliche Zustellkosten abgegolten. Lediglich EUSt. und ggf. Zoll sind zu zahlen, für die Berechnung der Abgaben erhebt der deutsche Zoll beim Empfänger keine Gebühren. Die Kurierdienste schon - dürfen dürfen sie das aber nur, wenn sie dazu einen Auftrag haben... Einen guten Überblick über die Materie incl. Handlungsempfehlungen gibt es hier.

Völlig unproblematisch stellt sich die Verzollung bei einigen grossen Versendern wie z.B. Amazon USA dar: Dort bezahlt man bereits beim Kauf die voraussichtlichen Importabgaben im Zielland im Voraus mit. Etwaige Überzahlungen werden nach erfolgter Verzollung automatisch direkt von z.B. amazon zurückerstattet.


- Die Zollwerte bzw. Zollhöhe werden bestimmt durch die Tariccodes, der für Fahrräder ist 8712. Da die europäische Taricdatenbank ein unübersichtlicher Bürokratieberg ist gibt es erfreulicherweise eine Reihe Webseiten und Apps, die die Berechnung vereinfachen, z.B.:

[www.import-shopping.de] (ein bisschen minimalistisch)
[www.dutycalculator.com]
Eine recht benutzungsfreundliche Smartphone-App "Zoll und Post" gibt es vom deutschen Finanzministerium - Empfehlung: iPhone: [itunes.apple.com] Android: [play.google.com]
Für Selbermitbringer gibt es Identisches in der Geschmacksrichtung "Zoll und Reise": [itunes.apple.com]

- Mit konkreten Zahlen hinterlegt werden so aus Fahrradteilen mit z.B. 200 € Warenwert und 25 € Versandkosten bei 4,7% Zoll:

(225 € * 1,047) * 1,19 = 280,33 € Endpreis, plus ggf. Zoll-Nebenkosten vom Versanddienstleister

Bei Teilen für lediglich 100 Euro plus 10 Euro Versand wird es billiger (siehe dazu unter "Sonderregelungen" im nächsten Absatz)

110 € * 1,19 = 130,90 € Endpreis, plus ggf. Zoll-Nebenkosten vom Versanddienstleister

Bei einem kompletten Fahrrad für 1000 € und 100 € Versandkosten, nicht aus China, also 14% Zoll:

(1100 € * 1,14) * 1,19 = 1.492,26 € Endpreis, plus ggf. Zoll-Nebenkosten vom Versanddienstleister

und wenn das gleiche Rad aus China kommt mit zusätzlichen 45% Anti-Dumping-Zoll:

(1100 € * 1,14 + 1100 * 0,45) * 1,19 = 2.081,31 € Endpreis, plus ggf. Zoll-Nebenkosten vom Versanddienstleister

Da können wir froh sein, dass die Brommis aus UK kommen und hoffen, das die Briten in der EU bleiben und zum Glück kaufen wir in fernen Landen nur Teile und keine ganzen Fahrräder...

-> Fortsetzung im nächsten Posting
 
Fortsetzung:

Sonderregelungen

Bis 26 € (offiziell 22€) Sendungswert wird aus pragmatischen Gründen keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben (bis 5 Euro Abgabenhöhe), bis 150 € kein Zoll - wohlgemerkt Warenwert/Kaufpreis + Versandkosten zusammengerechnet. In der Praxis kommen Pakete bis ca 40-45 Euro oft ohne weitere Kosten und Kalamitäten an, drauf verlassen sollte man sich aber lieber nicht. Die 22€-Regelung wird möglicherweise abgeschafft wegen massenhaften Betruges: [www.welt.de] Bis 45 Euro Warenwert (!) sind auch Geschenke abgabenfrei, darüber werden bis 700 € abhängig vom Urprungsland pauschalierte Abgaben erhoben, bei höheren Werten werden auch Geschenke wie andere Waren behandelt.

Wer die Waren selbst importiert kann auf Reisen Waren bis zum Gesamtwert von 430 € (Flugreisen) bzw. 300 € (alle anderen Verkehrsmittel) abgabenfrei einführen. Ist eine Ware mehr wert müssen Abgaben auf den vollen Preis der Ware geleistet werden. Die Freibeträge einzelner Personen können nicht addiert werden. Über 430 € (300 €) bis 700 € Warenwert werden pauschal 17,5% Abgaben gefordert, darüber regulär nach Zollsatz plus EUSt.. Mehr dazu z.B. hier.

Mit einigen Ländern ausserhalb der EU gibt es gesonderte Zollabkommen, dazu gehören z.B. die Schweiz, Israel und Andorra. Für Andorra gilt eine Freigrenze von 900 € (Bromptonteilehänder in Andorra hier). Für die Schweiz gilt Zollfreiheit, wenn die Waren im Land hergestellt worden sind (in der Schweiz z.B. mindestens 40% Produktionsanteil) und für Israel, wenn der Importierende ein Geschäft mit Umsatzsteuernummer ist.

Hinweis

Beim Postversand aus Nicht-EU-Ländern sollte aussen am Paket unbedingt eine Rechnung über Warenwert und Versandkosten angebracht sein, andernfalls ist im besten Fall das einbestellt werden zum Zollamt wahrscheinlich... Im ungünstigeren Fall werden Versandkosten und Warenwert geschätzt und das regelmässig um Grössenornungen zu hoch - mit entsprechenden Folgen für die Einfuhrabgaben. Die Deklaration unter Wert, als Warenmuster oder Geschenk wird gerne von asiatischen Händlern gemacht - das gibt aber mit etwas Pech Ärger und ziemlich sicher, wenn der Wareninhalt etwas wertvoller ist. Beim Zoll haben sie inzwischen auch Internet...

Quintessenz:

Ein Import aus einem anderen EU-Land ist völlig unproblematisch, einfach kakulierbar und auch finanziell teilweise sehr attraktiv. Beim Import aus Nicht-EU-Ländern muss man ein bisschen Rechnen ob sich das wirklich lohnt - unter Berücksichtigung aller Kosten bekommt man die Sachen häufig nur wenig teurer oder sogar billiger auch von einem Lieferanten aus der EU, aber eben nicht immer.

Als Faustregel zur groben Kostenkalkulation beim Import von Fahrradteilen per Post von ausserhalb der EU nach Deutschland (zzgl. eventuelle Verzollungsgebühren des Versandunternehmens):

* Warenwert + Versandkosten < 25 €: keine Abgaben
* Warenwert + Versandkosten > 25 €, aber < 150 €: 20% on Top
* Warenwert + Versandkosten > 150 € : 25% on Top

Der Aufwand ist auch beim Import von ausserhalb der EU meist minimal, ein gewisses Stressrisiko bleibt aber durch den Zoll (bei Selbstverzollung) und ein ungewisses Kostenrisiko durch die Kreativität der Kurierunternehmen beim Erfinden fragwürdiger Gebühren. Bei der Abwägung ob sich ein Import lohnt sollte man immer auch die umständlichere oder eingeschränkte bzw. durch Versandkosten teure Garantieabwicklung berücksichtigen. Lohnen tut es sich trotzdem oft genug...


------------------
[1] 2,5% Vorlageprovision bzw. Kapitalbereitstellungsgebühr sind bei einer Zahlung binnen 2 Wochen sportliche 65% Zinsen pro Jahr. Die 10 € Mindestgebühr entsprechen Abgaben in Höhe von 400 € - wer weniger zahlen muss zahlt extra. Bei einem Warenwert von 100 € und entsprechend 19 € Einfuhrumsatzsteuer entspricht eine 10-Euro-Pauschale z.B. (bei ebenfalls Zahlung binnen zwei Wochen) unglaublichen 1.352% Jahreszinsen.... Plus Mehrwertsteuer. Das lohnt sich, vor allem, wenn man das Geld, für das die Zinsen kassiert werden, gar nicht ausgelegt hat...

<schnapp>

Wie gesagt: Das obige habe ich vor vielen Jahren geschrieben und nicht auf Aktualität geprüft. Damals hatte ich die Informationen recht fluchs grob zusammengetragen - Korrektheit ist also nicht garantiert.

Die Zollbefreiung bis 25€ ist z.B. vor einigen Jahren entfallen, die Briten sind eben nicht mehr in der EU (daran sieht man, wie alt der Text ist ;) ), etc. etc.. Das zitierte stimmt also so nicht mehr im Detail.
Sollte aber dennoch eine Grund-Idee von dem Problem geben.
 
Puh, danke für die ausführliche Antwort, aber ich lese das jetzt nicht durch. Meine englischen Teile habe ich auf Vorrat vor dem Brexit gekauft, das ging damals über DPD. Ich möchte nur einen Auszug aus der DHL-Website hier anmerken:

Hilfe zum Warenimport | DHL Privatkundenservice
Besteht die Möglichkeit die Ware selbst beim Zoll anzumelden?

Sie haben die Möglichkeit, sich bei der Deutschen Post AG als Selbstverzoller zu registrieren. Dies bedeutet, dass zukünftig alle abgabenpflichtigen Sendungen direkt an das für Sie zuständige Zollamt weitergeleitet werden. Sie nehmen die zollrechtliche Abfertigung der Sendung im Anschluss selbst beim Zollamt vor. Der Zustellauftrag der Deutschen Post DHL endet mit der Weiterleitung an das zuständige Zollamt. Die Auslagepauschale in Höhe von 6 EUR wird in diesem Fall nicht erhoben.


Der Zoll informiert dazu auch:
Verfahren
 
Puh, danke für die ausführliche Antwort, aber ich lese das jetzt nicht durch.
Dann frage ich mich, warum Du gefragt hast... ;)
Teil des Problems ist eben, dass das Problem nicht trivial ist und die Versandunternehmen genau daraus (und dem Unwillen der privaten Empfänger, sich damit auseinanderzusetzen) ein Businessmodell gemacht haben und so aggregiert vermutlich durchaus beachtliche Einnahmen generieren auf sehr tönernem Boden und zu Lasten der Empfänger.

Hilfe zum Warenimport | DHL Privatkundenservice
Besteht die Möglichkeit die Ware selbst beim Zoll anzumelden?

Sie haben die Möglichkeit, sich bei der Deutschen Post AG als Selbstverzoller zu registrieren. Dies bedeutet, dass zukünftig alle abgabenpflichtigen Sendungen direkt an das für Sie zuständige Zollamt weitergeleitet werden. Sie nehmen die zollrechtliche Abfertigung der Sendung im Anschluss selbst beim Zollamt vor. Der Zustellauftrag der Deutschen Post DHL endet mit der Weiterleitung an das zuständige Zollamt. Die Auslagepauschale in Höhe von 6 EUR wird in diesem Fall nicht erhoben.
Das ist Richtig. Nur weiss das erstens kaum einer, zweitens ist die Auslagenpauschale auch sonst mehr als nur fragwürdig, drittens ist die Opt-Out-Regelung, die DHL hier aufmacht, vermutlich nicht legal und drittens gibt es ja auch noch andere Versender und als Käufer kann man sich die nicht aussuchen. Oft weiss man vorher noch nicht mal, mit was geliefert werden wird.
 
Grundproblem ist die Selbstbeauftragung der Versanddienstleister. Wenn man das selbst beauftragen würde wäre alles fein - das tut man aber üblicherweise nicht.
Ich hoffe, mit der Argumentation werden irgendwann auch mal Maklergebühren (beim Kauf) und die Rundfunkgebühr ein Ende haben ;)

Gibt es bei den britischen Shops auch Geschäfte vor Ort? Z.B. in London ?
 
Ich hoffe, mit der Argumentation werden irgendwann auch mal Maklergebühren (beim Kauf)
Na ja, da herrscht ja vorher Transparenz und es gibt klare gesetzliche Regelungen, die auch eingehalten werden. Man kann die doof finden (tue ich auch), aber es ist vorher bekannt, wenn Maklergebühr anfällt und legal ist es auch. Bei Vermietung wurde das ja z.B. abgeschafft vor nicht allzulanger Zeit meines Wissens und da wiederum wäre es also nur legal, wenn Du einen Makler beauftragtest, Dir eine Mietwohnung zu suchen, nicht aber wenn der Vermieter beauftragte, einen Mieter zu suchen. In dem Fall müsste nicht der Mieter die Maklergebühr bezahlen sondern der Vermieter.

Bei den Versanddienstleistern hat nun überhaupt keiner den "Makler" beauftragt. Weder der Versender noch der Empfänger - der macht das einfach selbst und tut so, als ob das ganz normal wäre und wenn man das nicht möchte wird daraus schnell "ein Angebot, dass man nicht ablehnen kann" :ninja:.

Bei Amazon wiederum beauftragt (und bezahlt) Amazon die Verzollung. Aber ums solche Fälle geht es ja hier gerade nicht.
und die Rundfunkgebühr ein Ende haben ;)
Auch die ist gesetzlich vollkommen legal und transparent (und persönlich bezahle ich sie durchaus gerne).
Gibt es bei den britischen Shops auch Geschäfte vor Ort? Z.B. in London ?
Ja, aber das wäre wohl noch mal ein anderer Thread - ich splitte das mal auf. Hatte lustigerweise genau heute ohnehin darüber nachgedacht, einen solchen zu eröffnen. ;-)
 
Jetzt kamen schon andere Beiträge zuvor, der hier sollte etwas nach oben.

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Dein erster Absatz ist schon ok, gelesen und verstanden, den Rest habe ich überflogen. Der Zoll (incl. mir als Steuerzahler) will sich vermutlich so wenig wie möglich mit kleinen Privatlieferungen beschäftigen, eine automatische Verzollung durch Profis ist da willkommen. Der durchschnittliche Bürger freut sich, wenn er nicht zum Zollamt muss, von dessen Existenz er vielleicht noch nichts gehört hat. Das ist alles nicht so einfach, mein obiger Zoll-Link schreckt ab.

Welche Kosten hat das Versandunternehmen? Den Bezahlvorgang selber, Nachnahme kostet doch auch in der Größenordnung. Dazu kommt noch das Theater mit den richtigen Papieren, was auch von DHL ggf. extra berechnet wird. Bei nicht ganz genau vorher vereinbarten Leistungen und Kosten ... ist wie bei Banken: Weitere Leisungen nach Aufwand.

Kauft regionale Lenker aus der Heimat!
 
Der Zoll (incl. mir als Steuerzahler) will sich vermutlich so wenig wie möglich mit kleinen Privatlieferungen beschäftigen,
Was der Zoll will oder nicht ist ziemlich egal - es ist schlicht sein Job (um nicht zu sagen: der Grund, warum er überhaupt existiert) sich damit zu beschäftigen.
eine automatische Verzollung durch Profis ist da willkommen.
Auch dann muss sich der Zoll im übrigen damit beschäftigen.
Der durchschnittliche Bürger freut sich, wenn er nicht zum Zollamt muss, von dessen Existenz er vielleicht noch nichts gehört hat. Das ist alles nicht so einfach, mein obiger Zoll-Link schreckt ab.
Das ist sogar total einfach. Zumindest, wenn man in Berlin wohnt oder einer anderen großen Stadt. Das Zollpostamt ist gut erreichbar, hat sehr großzügige Öffnungszeiten (im Gegensatz zu normalen Postämtern) und ziemlich kompetente Mitarbeiter. Schwierig oder aufwändig ist das auch alles überhaupt nicht. Aber Zeit kostet ein Besuch dort halt, selbst wenn man nicht warten muss.
Wer irgendwo auf dem Land fernab des nächsten Zollpostamts wohnt für den ist das zweifellos ein anderer Schnack. Aber ernsthaft: Wer irgendwas von irgendwo aus fremden Ländern importieren möchte dem muß bewußt sein, dass er den Kram verzollen muss.

Welche Kosten hat das Versandunternehmen? Den Bezahlvorgang selber, Nachnahme kostet doch auch in der Größenordnung. Dazu kommt noch das Theater mit den richtigen Papieren, was auch von DHL ggf. extra berechnet wird.
Wie in meinem Link steht: Sie nehme Geld für behauptete Kosten, die ihnen überhaupt nicht entstehen. Sie behaupten mit der Vorlagenprovision Zinskosten zu decken, die sie überhaupt nicht haben (aufgrund ihrer eigenen Zahlungsfristen beim Zoll) und oft genug ist die Pauschale dafür höher als der Zollbetrag selbst (den man ja ohnehin zahlen muss).
Wenn sie dann großzügig die komplett falsche Warengruppe angeben (was durchaus vorkommt) und so ein völlig falscher (meist deutlich zu hoher) Zollbetrag rauskommt geht der Spass erst richtig los.
Bei nicht ganz genau vorher vereinbarten Leistungen und Kosten ... ist wie bei Banken: Weitere Leisungen nach Aufwand.
Tja - die Verzollung ist eben gerade nicht beauftragt. Das ist ja da Problem. Wer das möchte (und sich bewußt dafür entscheidet) darf das gerne machen und das darf - wie jede Dienstleistung - auch was kosten. Zahlst Du bei Banken Leistungen nach behauptetem Aufwand, die Du gar nicht beauftragt hast und auch gar nicht haben möchtest?

Was die Post und die anderen Versanddienstleister hier machen ist, als wenn Sie Dir unbeauftragt beim Auto die Scheibenwaschanlage auffüllen und dafür fürstliches Geld verlangen. Und am Ende statt des behaupteten Chanel No. 5 doch nur Spülwasser drin ist.
Und wenn Du's nicht bezahlst rücken sie das Auto nicht raus. Genau wie den Versanddienstleistern für ihr Agieren fehlte auch hierfür die gesetzliche Grundlage.

Kauft regionale Lenker aus der Heimat!
Wenn das so einfach wäre. Mein letzter Lenker kam aus den USA (obwohl er vermutlich in Asien hergestellt wurde), ich habe ihn aber hier im lokalen Kreuzberger Fachgeschäft gekauft. Geht halt nicht immer.

In der Summe: Das
Dein erster Absatz ist schon ok, gelesen und verstanden, den Rest habe ich überflogen.
reicht halt nicht. Es macht keinen Sinn (und ist schlicht Zeitverschwendung), hier noch mal nachträglich alles lang und breit zu erklären, was oben schon sehr detailliert steht, nur weil Du keine Lust hast es zu lesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe häufig in USA und Kanada Räder gekauft und sie mir zuschicken lassen, es waren immer gebrauchte Fahrzeuge. Zoll war nie ein Problem wenn die Papiere glaubhaft und in Ordnung gewesen sind. Ich hatte die entsprechend vorbereitet und dem Verkäufer als pdf zugesandt. Der brauchte sie nur
noch ausdrucken und am Paket entsprechend verteilen/anbringen.
Das ging immer gut.
Inzwischen kaufe ich schon seit längerer Zeit keine Fahrräder mehr, habe alles, was ich wollte. Deshalb kann ich zur heute gängigen Praxis nichts beitragen.
 

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