Petition für angemessenere Strafen für rücksichtslose Autofahrer

Green Horn

Mitglied
Nebenan hat Raimund eine super Petition gepostet. Dürfte hier auch von Interesse sein.

 
Ich bin sonst gerne dabei, bei solchen Petitionen und hab sie schon über das VM–Forum angeschaut, aber diese Petition irritiert mich irgendwie.

Das Unfallgeschehen ist anhand der verlinkten Quelle eventuell wirklich ein Unfall, ich kann es nicht recht beurteilen.

Grüße
Silke
 
Jo. Strafhöhe eignet sich gar nicht für Internetpetitionen. Erstens ist das schon eine Wissenschaft, dass die Strafhöhen verschiedener Delikte zueinanderpassen, andererseits ist das ein Themenbereich den man definitiv nicht im Rahmen einer akuten Aufregung entscheiden sollte. Wenn man auf den richtigen Zeitpunkt abwartet, findet man sicher sogar überall eine Mehrheit für die Todesstrafe.

lg Andreas
 
Ich sehe das wie Silke - es gibt keine (öffentlichen) Hinweise oder gar Beweise, dass der Fahrer vorsätzlich gehandelt hat oder zu schnell gefahren ist. Wenn das Fahrzeug kein SUV und das Unfallopfer kein Kind gewesen wäre, würde vermutlich niemand eine Petition starten - so ist es lt. Bild aber gleich ein "rücksichtsloser Totraser". Objektivität geht anders.
 
Mich irritieren hier einige der Antworten. Der Fall war ja sogar bundesweit in den Medien. Die Ampel war bereits seit 20 Sekunden (!!!) rot und der Fahrer fuhr trotzdem ungebremst über die Kreuzung und tötete dabei das Mädchen. Die Kleine hat nichts falsch gemacht und hatte keine Chance . Ein „normaler“ Unfall?

Über das strafrechtliche Maß lässt sich streiten, aber das so jemand nach 24 Monaten Führerscheinentzug wieder auf die Menschheit losgelassen wird, ist unfassbar!
 
...Die Ampel war bereits seit 20 Sekunden (!!!) rot und der Fahrer fuhr trotzdem ungebremst über die Kreuzung und tötete dabei das Mädchen.
Du hast anscheinend mehr Informationen als andere - demnach war es Vorsatz?
Oder könnte der fast 60jährige Fahrer die Ampel evtl. auch schlicht übersehen haben...?
das so jemand nach 24 Monaten Führerscheinentzug wieder auf die Menschheit losgelassen wird, ist unfassbar!
Also lebenslänglich - oder was wäre Dein Urteil?
 
Kleine Geschichte:
Die Kreuzung kannte ich, fuhr mindestens dreimal pro Woche rechtsrum zum Sport. Heute geht's geradeaus zu einem Einkauf. Die Rechtsabbiegerampel springt auf Grün; ich fahre automatisch los – und lande fast ungebremst in einem Lieferwagen.

Damals war ich 35 Jahre alt und war überraschter von mir als der Polizist, der den Unfall aufnahm. Seitdem bin ich sehr vorsichtig mit Schuldzuweisungen und Unterstellungen.
 
Wir alle waren nicht dabei und eine schriftliche Begründung des auch hier diskutierten Urteils ist zumindest wohl (noch?) nicht veröffentlicht, ich habe jedenfalls nichts gefunden.
Liest man aber in den verschiedenen Medien zu dem Unfall, so stellt sich für mich folgender Sachverhalt dar:
Die damals 11jährige Mädchen wollte am 12. April 2022 mit seiner Mutter die Landsberger Allee in Marzahn an einer Fußgängerampel überquert, als sie vom Unfallfahrer mit seinem Auto erfasst wurde. Im Prozess hat sich bestätigt, dass der damals 61-jährige Fahrer mit etwa 65 km/h zu schnell war und zudem das bereits 23 Sekunden leuchtende Rotlicht der Ampel mißachtete.
Dafür wurde der Täter zu eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. Eine Fahrerlaubnis darf ihm erst nach 24 Monaten wieder erteilt werden. Der Vater des Mädchens kann das in seinen Augen milde Urteil nicht nachvollziehen, will in Berufung gehen und zudem auf die für ihn auch in der Vergangenheit recht milden Urteile bei Verkehrsunfällen mit schwerem/tödlichem Ausgang aufmerksam machen und so zukünftig eine in seinen Augen
gerechtere Rechtssprechung in solchen Fällen erreichen.
Auch ich empfinde das Urteil als sehr täterfreundlich und kann den Vater verstehen. Gerade weil für eine fahrlässige Tötung bis zu 5 Jahren Haft verhängt und auch der Entzug der Fahrerlaubnis für ebenso lange Zeit ausgesprochen werden kann.
Von Mord ist in den Medien übrigens an keiner Stelle die Rede. Soweit ich lesen konnte, spricht auch der Vater an keiner Stelle davon.
 
Du hast anscheinend mehr Informationen als andere - demnach war es Vorsatz?
Oder könnte der fast 60jährige Fahrer die Ampel evtl. auch schlicht übersehen haben...?

Also lebenslänglich - oder was wäre Dein Urteil?
Du müsstest mal hören was du schreibst. „Der sechzigjährige hat die Ampel evtl. auch schlicht übersehen“.

Relativierungen dieser Art, die dann auch noch konsequent in der Rechtsprechung angewandt werden, sind der Grund dafür, dass sich in Deutschland nahezu niemand größeren Sorgen darüber machen muss, was er mit seinem Auto anstellt und wie er sich im Verkehr verhält. Du kannst einen anderen Menschen fahrlässig töten - zwei Jahre Sperre - zack, und weiter geht’s mit dem geliebten Automobil. Schließlich sind wir ja ein Autoland.

Dazu fällt mir echt nichts mehr ein…
 
Du hast anscheinend mehr Informationen als andere - demnach war es Vorsatz?
Oder könnte der fast 60jährige Fahrer die Ampel evtl. auch schlicht übersehen haben...?
Es wäre empfehlenswert, sich die zumindest die diversen Zeitungsberichte zu dem Unfall bis hin zum Prozessergebnis durchzulesen, bevor man sich eine Meinung bildet. Z.B. sagten lt. Zeitungsberichten Zeugen, der Fahrer habe sogar noch beschleunigt auf dem Weg zur roten Ampel - und ist unstrittig gleichzeitig an einer Reihe Autos, die vor eben dieser roten Ampel warteten vorbeigerast. Gerast muss man so sagen, denn er war auch schneller unterwegs, als auf diesem Strassenabschnitt überhaupt erlaubt.

Ich verstehe die Bestürzung und Empörung über das Urteil vollkommen. Dennoch ist es in meinen Augen nicht zielführend, an einem Einzelfall, über den die Diskutanten begrenzt viel wissen, die Welt aufrollen zu wollen. Doch eines ist offensichtlich: Die Strafen für Tötung anderer im Strassenverkehr sind in Deutschland im internationalen Vergleich verblüffend niedrig. Auch im Vergleich zum prinzipiell gesetzlich möglichen Strafrahmen. Und das im Serienmodus - man könnte gerade hier aus Berlin reihenweise Fälle auflisten.

Das hat zu der sarkastischen Empfehlung geführt, dass, wenn man in Deutschland jemanden umbringen möchte, das am besten mit einem Auto tun solle - die Chancen mit einer sehr niedrigen Strafe oder ganz straffrei davonzukommen seien sehr gut (ganz im Gegensatz zu denen bei anderem Vorgehen).

Fakt ist: Ein über 2 Tonnen schweres Stück Metall mit hoher Geschwindigkeit durch belebte Gegenden zu bewegen birgt objektiv erhebliche Gefahren und erfordert eine hohe Verantwortung bei dem, der das tut. Mit überhöhter Geschwindigkeit über eine rote Ampel zu rasen an einer Warteschlange vorbei in einer Situation, in der es keinerlei erkennbare Sichtbehinderungen oder ähnliches gab, dabei mutmaßlich sogar noch zu beschleunigen und dabei ein Kind zu töten erfordert ein gehöriges Maß an Ignoranz und Unaufmerksamkeit und wird den Anforderungen an Verantwortung im Strassenverkehr nicht im mindesten gerecht.

Wenn die Konsequenz daraus 9 Monate Gefängnis, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, sowie 6 Monate Führerscheinsperre sind ist das ein beeindruckend geringer Preis für ein Leben. Noch weniger, wenn man bedenkt, daß Leute für Schwarzfahren im ÖPNV reihenweise tatsächlich im Gefängnis sitzen und auch der eine oder andere Klimakleber zu Haft ohne Bewährung veurteilt wurde und in Bayern gar einige eingesperrt wurden, ohne dass sie überhaupt etwas getan hätten sondern nur, weil die Polizei behauptete, dass sie etwas tun könnten.

Nicht alles, was hinkt, ist ein geeigneter Vergleich. Aber dennoch: Da ist die Verhältnismässigkeit definitiv aus den Fugen geraten und man kommt nicht umhin zu konstatieren, dass es in Deutschland auch bei Polizei und Justiz einen Autofetisch zu geben scheint (und auch in der Bevölkerung), der es als normal und völlig entschuldbar ansieht, sich völlig unverantwortlich zu verhalten, weil man ja Auto fährt. Und wenn man dabei jemanden tötet dann ist das hinzunehmen und kein allzu grosses Problem.
Also lebenslänglich - oder was wäre Dein Urteil?
Was das lebenslänglich angeht: Auch das kann möglich sein. Stichwort "Kudamm-Raser". Das Urteil war aber eine extreme Ausnahme und eine Novität nach 100 Jahren Automobilgeschichte.

Wenn jemand - in meinen Augen nachvollziehbarerweise - das Urteil im Fall Louisa für falsch hält ist es ein billiger (und in meinen Augen vollkommen unangemessener) Rhetorischer Trick, denjenigen in die extreme Ecke zu schieben zu versuchen und zu unterstellen, er fordere (um dasselbe Argumentationsschema zu benutzen) für jeden Parkverstoss "lebenslängliche Haft" für Autofahrer.

Auf diese Art und Weise lässt sich gewiss keine sinnvolle Diskussion führen.
 
Der Petition, bzw. dem Link war der genaue Sachverhalt aber nicht zu entnehmen, oder habe ich das überlesen? Das ich selbst recherchieren muss, ist mir in dem Zusammenhang neu. Ohne die Diskussion hier wäre meine Unterschrift ausgeblieben.

So klingt das jetzt natürlich anders und leider ist an dem Gedankengang, dass man in Deutschland einen geplanten Mord am Besten per Auto durchführen sollte was dran.

Grüße
Silke
 
Ich führe selbst ein Kraftfahrzeug, bin auch wg. Schichdienst und mangels Öffis darauf angewiesen.

Dennoch halte ich die Sanktionierung von Fehlverhalten im Strassenverkehr in D generell für viel zu lasch; auch wenn ich weiß, daß ich selbst davon profitiere.
Seit einiger Zeit fahre ich mit Dashcam - da kann ich mir auch mein eigenes Verhalten nochmal ansehen - und ich muß gestehen: ist nicht immer lupenrein.
 
Der Berliner Anwalt Gregor Gysi hat vor einigen Jahren solch einen Prozess geführt:
Tod Raser Prozess

Juristisch ist das extrem schwer und zollt meine tiefste Anerkennung.

Zudem geht es meist in die Revision, wo kleinste Prozessfehler sich schnell strafmindert auswirken können.
 
Ja, von dem Prozess und der Petition hatte ich auch gelesen und mich erstmal enthalten. Von den möglichen Strafmaßen habe ich keine Ahnung. Ich fand es schräg, dass der Fahrer gesagt hat, er habe vor seinem geistigen Auge gesehen, dass die Ampel auf grün umgeschaltet habe. Ich hoffe mal, dass das keinen Einfluss auf das Urteil hatte ... also ich könnte dann auch alles mögliche vor meinem geistigen Auge sehen.
Immerhin, wenn sein Verteidiger keinen konkreten Antrag gestellt hat, würde ich das so interpretieren, dass er nicht auf Teufel komm raus seine Strafe drücken wollte.

Merkwürdig, der Prozess wegen des Mädchens wurde vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt, die anderen hier genannten Todesfahrten vor dem Landgericht Berlin, das härtere Strafen verhängt hat. Das müsste jetzt ein Jurist durchblicken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Merkwürdig, der Prozess wegen des Mädchens wurde vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt, die anderen hier genannten Todesfahrten vor dem Landgericht Berlin, das härtere Strafen verhängt hat. Das müsste jetzt ein Jurist durchblicken.
Ich bin zwar kein Jurist, habe mich aber mal in einem anderen Zusammenhang mit dem deutschen Gerichtssystem beschäftigt.
Die Zuständigkeit der Gerichte wird im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Wirklich sehr vereinfacht kann man wohl sagen, dass das Amtsgericht für weniger schwere Straftaten und nicht so anspruchsvolle/komplexe Verfahren zuständig ist. Auf jeden Fall dürfen Amtsgerichte z. B. keine Urteile mit mehr als 4 Jahren Freiheitsstrafe aussprechen. Wenn also mit einer höheren Strafe zu rechnen ist, ist das Amtsgericht nicht mehr zuständig.
Aber vielleicht gibt es unter uns 700 Bromptonauten ja einen Juristen, der hier etwas Licht ins Dunkle bringen kann.
 
Immerhin, wenn sein Verteidiger keinen konkreten Antrag gestellt hat, würde ich das so interpretieren, dass er nicht auf Teufel komm raus seine Strafe drücken wollte.
Das stimmt bestimmt. ABER weil es ja ohne jegliche Antrag die Bestrafung schon so milde ist, gibt's ja diese Petition. Es liegt im System ein "Fehler", nach Meinung der Petition Ersteller, welche automatisch zur sehr milde Urteil für Autoführer führt.
 
Um nochmals den Punkt zu betonen, den ich schon in meinem Eingangs-Post erwähnt habe, möchte ich schon noch einmal darauf hinweisen, dass wir bei diesem Fall zwei Dinge auseinander halten sollten.

Zum einen das Strafmaß für die Tötung. Ein sehr schwieriges Thema. Ich bin ganz weit von den Law und Order Schreihälsen entfernt. Es geht mir primär nicht um ein höheres Strafmaß (Freiheitsstrafe) für den Unfallverursacher. Auch wenn mir hier eine Bewährungsstrafe im Kontext anderer Urteile für andere Vergehen - wie von @berlinonaut bereits angeführt - sehr fragwürdig erscheint.

Mein größtes Hadern mit der jetzigen Rechtssprechung liegt in der Tatsache, dass so jemand nach relativ kurzer Zeit wieder seine Fahrerlaubnis zurück erhält. Ich meine, er hat einen Menschen mit seinem Auto getötet. GETÖTET.

Und die bisherige Berichtslage zeigt zwei Dinge auf. Erhöhte Geschwindigkeit und das Überfahren einer roten Ampel. Wer so agiert, dem fehlt aus meiner Sicht grundsätzlich die Eignung ein Fahrzeug zu führen, welches Menschen töten kann. Der benötigt nun sehr viel Zeit um sein Verhalten zu reflektieren, seine Tat einzuordnen und umfangreiche Überprüfungen ob er jemals wieder geeignet ist als Autofahrer am Straßenverkehr wieder teilzunehmen. Und was entscheiden unsere Gerichte, konform mit geltendem Recht? 24 Monate bis er seine Fahrerlaubnis zurückbekommen kann. Das ist grotesk!

Das sagt sehr viel über den vermeintlichen gesellschaftlichen Konsenz aus, oder? Oder vielleicht auch nicht! Vielleicht sagt es mehr über ein Straßenverkehrsgesetz und die dazugehörige Verordung aus, die vollkommen veraltet und nur auf den Autoverkehr ausgerichtet ist. Und vielleicht sagt es etwas über eine kleine, aber einflussreiche Gruppierung von Politikern und Lobbyisten aus, die an diesem Status Quo nichts verändern wollen. Andere Länder sind da deutlich weiter und zeigen Menschen, die sich schwer damit tun ihr „individuelles Freiheitsempfinden“ beim Führen eines Kfz den geltenden Gesetzen unterzuordnen, ganz deutlich ihre Grenzen auf.
 
Und die bisherige Berichtslage zeigt zwei Dinge auf. Erhöhte Geschwindigkeit und das Überfahren einer roten Ampel. Wer so agiert, dem fehlt aus meiner Sicht grundsätzlich die Eignung ein Fahrzeug zu führen, welches Menschen töten kann.
Schwierige Kiste. Ob absichtlich oder versehentlich: Wer von uns noch nie zu schnell gefahren ist, werfe den ersten Stein und wer noch nie bei kirschgrün gefahren ist werfe den zweiten hinterher. Würde man allen, die eines der beiden Dinge tun, den Führerschein entziehen, wären die Strassen ziemlich leer. Das überfahren einer roten Ampel ist ja bereits seit vielen Jahren mit Fahrverbot sanktioniert ("eine Sekunde über Rot - ein Monat Fahrverbot") und drastische Geschwindigkeitsübertretungen sind das ebenfalls.

Das Problem ist: Wohl 99,99% der Taten bleiben ungesühnt. Und deswegen wirken die Strafen auch nicht abschreckend. Die sind ja eigentlich eh nur ein Hilfskonstrukt - eigentlich sollten der soziale Kompass und die sozialen Konventionen allein schon dafür sorgen, dass man derlei Dinge nicht tut. Das wäre am Wirksamsten.
Da es diesen Kompass nicht gibt und die Konventionen eben auch nicht in dieser Klarheit (und immer mehr Leute sich davon ausnehmen) und die Gefahr eines Unfalls abstrakt (pro wie viele Geschwindigkeitsübertetungen und pro wie viele Rotlichtfahrten jeweils passiert ein Unfall?) gibt es Strafen. Die Angst davor soll als Regulativ dienen. Das funktioniert nur, wenn die Strafen 1. fühlbar relevant und 2. die Wahrscheinlichkeit, dass man sie kassiert, hoch sind.
Die Strafen sind nun debatable - im internationalen Vergleich sind sie jedenfalls bei Geschwindigkeitsverstössen sehr niedrig - und die Eintrittswahrschlichkeit ist es auch. Die Strafen sind also genau so abstrakt, wie die Unfallgefahr und damit unwirksam - es ist sehr unwahrscheinlich, dass man erwischt wird.
Eine Straferhöhung würde daran nicht viel ändern - sieht man bei der Handynutzung ohne Freisprechanlage (100€, 1Punkt mittlerweile) oder bei Behinderndem Parken in zweiter Reihe. Beiden Delikte sind nach wie vor alltäglich.
Der in der letzten StVo-Novelle eigentlich vorgesehene Entzug des Führerscheins bei drastischer Überhöhung der Geschwindigkeit innerorts hat zu einem derartigen Aufruhr geführt, dass er wieder zurückgenommen wurde. Das muss man sich mal klar machen: Es gibt offenbar eine demokratische Mehrheit in Bevölkerung und Parlament, die drastisches zu schnell Fahren in der Stadt (mit all den möglichen Folgen) völlig ok findet und ein kleines Faux-Pas, das nicht zu stark bestraft werden darf.

Die starke emotionale Reaktion bei dem Urteil kommt weniger aus den beiden Faktoren "Geschwindigkeit" und "Ampel" sondern aus den Folgen davon in diesem Fall und da kommt dann die Juristerei in's Spiel:
Jedes Gerichtsurteil ist ein EInzelfall für den konkreten Sachverhalt und seine Umstände. Der Tatbestand, der im Strafrecht angeklagt wird, ist die Tat, nicht die Folgen (anders als im Zivilrecht). Daraus ergeben sich im Einzelfall recht niedrige Spannen für das Strafmaß. Wenn die Tatbestandseinordnung, die ja ganz am Anfang der Kette steht, dann auf "fahrlässige Tötung" lautet ist das mögliche Strafmaß relativ niedrig. Dass innerhalb dessen oft noch niedrig geurteilt wird ist eine andere Sache. Die Tatbestandsprüfung ist wiederum juristische Spezialdisziplin - für den Laien ist das nicht immer nachvollziehbar.

Die Besonderheit bei den Kudammrasern war die Anklage wegen Mordes - das war neu und sehr umstritten. Ohne diese Anklage hätte es aber das verhängte Urteil "lebenslänglich" nicht geben können.
 
Das muss man sich mal klar machen: Es gibt offenbar eine demokratische Mehrheit in Bevölkerung und Parlament, die drastisches zu schnell Fahren in der Stadt (mit all den möglichen Folgen) völlig ok findet und ein kleines Faux-Pas, das nicht zu stark bestraft werden darf.
Und genau hier habe ich große Zweifel ob es da wirklich eine Mehrheit in der Bevölkerung gibt. Ich sehe hier eher eine Koalition aus FDP und ADAC, unterstützt vom Verbots-Mantra der BILD-Zeitung, die versuchen diesen Eindruck zu erwecken. Käme es bei diesem Thema zu einem Volksentscheid, sähe das Ergebnis wahrscheinlich ähnlich wie bei einem Tempolimit aus.

Wir sollten uns nicht immer vormachen lassen, angemessene und zeitgemäße Änderungen fänden keine Mehrheiten in der Bevölkerung. Beim Parlament bin ich mir da leider nicht so sicher.
 
Und genau hier habe ich große Zweifel ob es da wirklich eine Mehrheit in der Bevölkerung gibt. Ich sehe hier eher eine Koalition aus FDP und ADAC, unterstützt vom Verbots-Mantra der BILD-Zeitung, die versuchen diesen Eindruck zu erwecken. Käme es bei diesem Thema zu einem Volksentscheid, sähe das Ergebnis wahrscheinlich ähnlich wie bei einem Tempolimit aus.
Jahein - es ist immer wieder erheiternd, wie sehr Leute für irgendwelche objektiv guten Regelungen sind, wenn sie gefragt werden und wie sehr sie dann auf einmal dagegen sind, wenn es konkret wird und ihnen auffällt, dass diese sie selbst betreffen könnten. Mit anderen Worten: Alles Raser, die müsste man mal richtig hart bestraften. Wie, warum soll ich Strafe bezahlen - ich musste doch pünktlich zu meinem Termin!
Sprich: Es ist einfach, eine bessere Welt zu fordern und dafür Zustimmung zu bekommen. Auch dafür, dass andere sich ändern sollen. Wenn man sich selbst ändern soll fängt die Angelegenheit an interessant zu werden... ;)
 

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