Neue Beförderungsbedingungen bei der Bahn

spargelix

Stammgast
Gerade eben auf dem Weg in die Arbeit mim Regioexpress, macht mich die Zugbegleitung freundlich, aber nicht weniger bestimmt darauf aufmerksam, daß Falträder nur noch in gefaltetem Zustand unentgeltlich befördert werden, ungeachtet der Laufradgröße. Das sei seit Beginn des Jahres so.
Na wenn es denn sein muß...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das war meines Wissens schon immer so, vlt nicht in Bayern. In Schleswig-Holstein/Hamburg/Niedersachsen in Zügen der DB oder im Verbund mit Privatbahnen jedenfalls (S/U-Bahn Hamburg ausgenommen).
 
Macht ja anders auch keinen Sinn.
Mag kulant sein, wenn man es gerade noch zur Bahn schafft und erst drinnen faltet. Oder gähnende Leere ist.

Aber beim Brompton ist das ja eher ein Spaß mit dem Falten - und kippt auch nicht so schnell um dann.
Warum sollte man das lassen? ;)
 
In Bayern durften Fährräder bis einschliesslich 20" im Regionalverkehr bislang kostenlos mitgenommen werden. Falträder logischerweise auch ungefaltet, unfaltbare ebenso. Dann müsste man mal bei den Bajuvaren gucken, was der Söder da wieder angerichtet hat.
 
Meines Wissens kann man online das Fahrrad tatsächlich nicht mitbuchen. Digitalwüste Deutschland ...
 
..genau das hatte ich auch vor, nun funktioniert das nicht mehr 🙄
 

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..schon klar, war mal kostenlos in Bayern (alle Fahrräder bis 20“).
Zur Not wird das ZOX 20/20 geteilt und gilt dann als Traglast. 🤭
 
Offenbar geht nicht jedes Faltrad als normales Gepäckstück durch. Maximale Radgröße 16 Zoll, siehe unten. Aber im Regionalverkehr sind die Regelungen in den einzelnen Ländern und Verkehrsverbünden ja recht unterschiedlich. Und das wird dem Vernehmen nach auch mit dem 49-Euro-Ticket so bleiben.

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Viele Grüße
Christoph
 
Der regionale Flickenteppich ist hier recht übersichtlich dargestellt:

Viele Grüße
Christoph
 
Offenbar geht nicht jedes Faltrad als normales Gepäckstück durch. Maximale Radgröße 16 Zoll, siehe unten. Aber im Regionalverkehr sind die Regelungen in den einzelnen Ländern und Verkehrsverbünden ja recht unterschiedlich. Und das wird dem Vernehmen nach auch mit dem 49-Euro-Ticket so bleiben.

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Viele Grüße
Christoph
Da beweist die Bahn aber Phantasie - von den Beförderungsbedingungen ist das mit der Bechränkung auf 16" nicht gedeckt:

8.2 (...) Falträder oder Falt-Pedelecs können im ausgeklappten Zustand als Fahrrad oder Pedelec oder im zusammengeklappten Zustand als Traglast oder – sofern die weiteren Voraussetzungen nach Nr. 7.1.1. erfüllt sind – als Handgepäck mitgenommen werden.

7.1.1 Ein Reisender darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitneh- men. Dem Reisenden stehen für die Unterbringung seines Handgepäcks nur der Raum über und unter seinem Sitzplatz sowie die ggf. vorhandenen Gepäckablagen zur Verfügung. Das Handgepäck ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder an- dere Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden. Reisende ohne Sitzplatz haben wegen der Unterbringung ihres Handgepäcks den Anordnungen des Eisenbahnpersonals Folge zu leisten. Die Beaufsichtigung des Handgepäcks obliegt dem Reisenden.


Da hat sich derjenige, der den Text auf Deinem Screenshot verfasst hat, offenbar was aus der Nase gezogen, für das es keine Grundlage gibt.
 
Das mit der Begrenzung auf 16 Zoll hat mich auch überrascht, denn den Passus aus den Beförderungsbedingungen kannte ich auch so. Das passt eigentlich nur so zusammen, dass man nach Auffassung der Bahn eben nur Falträder bis 16 Zoll in den erwähnten Gepäckregalen unterbringen kann (was vermutlich sogar stimmt, denn viel Platz nach oben ist da nicht mehr wenn man das Brommi reinstellt), die Mitnahme größerer Räder nicht generell verboten ist. Andererseits legt der letzte Satz genau dies wiederum nahe.
Aber du hast Recht, im Zweifel gelten die offiziellen Beförderungsbedingungen. Die meisten werden die aber wohl nicht lesen.
 
Ich bin schon mit allerlei verschiedenen Falträdern mit der Bahn gefahren. Ärger mit den Offiziellen gab es nie. In der Tat ist es aber mit 20" und größer manchmal herausfordernd, einen sozialverträglichen Stellplatz zu finden.
 
Na ja, das hätte die DB eindeutiger formulieren können.
Der Satz:
"Ein zusammengeklapptes Faltrad kann oder
Kinderräder mit einem Raddurchmesser bis 16 Zoll
können im Zug wie Gepäck untergebracht werden."
würde den Sachverhalt eindeutiger wiedergeben.
Und damit hat sich Nichts geändert.
 
Na ja, das hätte die DB eindeutiger formulieren können.
Der Satz:
"Ein zusammengeklapptes Faltrad kann oder
Kinderräder mit einem Raddurchmesser bis 16 Zoll
können im Zug wie Gepäck untergebracht werden."
würde den Sachverhalt eindeutiger wiedergeben.
Und damit hat sich Nichts geändert.
Und es sollte auch nicht oder heißen, sondern und.
 
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