Legalität Radeln mit Kopfhörern in diversen Ländern

berlinonaut

Administrator
Teammitglied
Ort
Berlin
Eine Art Servicethread. Kopfhörernutzung beim Radeln kann praktisch sein - z.B. bei der Nutzung von Komoot für die Navigationshinweise. Aber ist das legal? In Deutschland ja - allerdings behauptet die Polizei öfter mal das gegenteil und Polizisten erfinden nicht existierende Verkehrsregeln um danach ein Bußgeld zu verhängen - exemplarisch zu sehen in diesem legendären WDR-Bericht aus der vorgeblichen Fahrradhauptstadt Münster:


View: https://twitter.com/SecretCoAuthor/status/1630567074203332609?s=20


Hier hat der Polizist nicht nur bezüglich der Kopfhörer sondern auch bezüglich der angeblichen Illegalität des Querens eines Zebrastreifens mit dem Fahrrad unrecht - sehr peinlich für die Polizei und doch leider Alltag. Unschöne Diskussionen können also in Deutschland passieren. Aber wie sieht es im Ausland aus?

Dazu bin ich gerade über einen Bericht gestoplert:

In Spanien kann es teuer werden - 200€ Strafe stehen im Raum. In Italien und Portugal muss mindestens ein Ohr frei bleiben, sonst kostet das in Italien 160€.


Wie sieht es in anderen Ländern aus?
 
Und die kurioseste Verwarnung von der Schweizer Kantonspolizei, die ich je erhalten habe: Nicht Mitführen eines Schlosses. Und das mit einem Brompton ! Da blieb mir die Luft weg. Diese bussgeldpflichtige Vorschrift wurde zum Glück inzwischen abgeschafft.

Thomas
 
Hier hat der Polizist nicht nur bezüglich der Kopfhörer sondern auch bezüglich der angeblichen Illegalität des Querens eines Zebrastreifens mit dem Fahrrad unrecht - sehr peinlich für die Polizei und doch leider Alltag.
Die PolizeibeamtInnen sind weisungsbefugt: selbst wenn die Tatsachen entgegen sprechen, musst Du der Weisung Folge leisten. Gleichzeitig hast Du als Gemaßregelter aber das Recht, eine schriftliche Begründung für die Weisung zu erhalten. Ich habe das mal exerziert, als ich von einem Beamten aus dem fahrenden Auto per Lautsprecher auf den freigegebenen Fußweg verwiesen wurde.
Auf meine diesbezügliche email mit den notwendigen Daten bekam ich nach längerer Zeit eine relativ kleinlaute Antwort. Ich hatte auch darauf hingewiesen, dass ich es für völlig unangemessen halte, in solch harmloser Situation per Lautsprecher angeblöckt zu werden. Sich förmlich zu entschuldigen hat die vorgesetzte Kreispolizeibehörde tunlichst vermieden, jedoch versucht zu erklären, warum der Beamte in der Situation so gehandelt habe.
Intern wird da sicher was gelaufen sein und der betreffende Beamte weiß zukünftig besser Bescheid.....

Zum Thema Kopfhörer: die aktuelle Vorschrift sagt sinngemäß, dass die Wahrnehmung des Verkehrs nicht beeinträchtig sein darf. Das kann ich mir bei manch riesigen Mickymouse Kopfhörern nicht vorstellen. Ich mache manchmal den Versuch, solche Menschen an der Ampel anzusprechen und bekomme dann fragende Blicke zurück oder der/die betroffene nimmt den Kopfhörer ab und fragt "was, wie bitte".
 
Ich hätte zwar auch noch den ein oder anderen Schwank von Begegnungen mit der Rennleitung, den ich hier beisteuern könnte, aber da @berlinonaut ja international mit Kopfhörern unterwegs sein wollte, hab ich mal nachgeschlagen, wie das unsere niederländischen Nachbarn offiziell so halten:
Kurz zusammengefasst: Es ist erlaubt, aber die Polizei rät natürlich schon davon ab. Und falls man durch die Verwendung von Kopfhörern gefährliche Situationen verursacht, kann man dafür auch bestraft werden.

die aktuelle Vorschrift sagt sinngemäß, dass die Wahrnehmung des Verkehrs nicht beeinträchtig sein darf. Das kann ich mir bei manch riesigen Mickymouse Kopfhörern nicht vorstellen. Ich mache manchmal den Versuch, solche Menschen an der Ampel anzusprechen und bekomme dann fragende Blicke zurück oder der/die betroffene nimmt den Kopfhörer ab und fragt "was, wie bitte".
Die Vorschrift gilt ja für alle Verkehrsteilnehmer. Wenn man dasselbe Experiment bei Kfz-Führern - sogar ohne Autoradio - probiert, wird man die Sache vielleicht ein bisschen anders sehen. Moderne Kfz sind so gut schallisoliert, dass es nicht verwundert, wenn ihr Inhalt Einsatzfahrzeuge erst sehr spät wahrnimmt. Es wundert mich immer, wie man diesen Paragraphen 23 der StVO mit handelsüblichen Autos in Einklang bringt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Vorschrift gilt ja für alle Verkehrsteilnehmer. Wenn man dasselbe Experiment bei Kfz-Führern - sogar ohne Autoradio - probiert, wird man die Sache vielleicht ein bisschen anders sehen. Moderne Kfz sind so gut schallisoliert, dass es nicht verwundert, wenn ihr Inhalt Einsatzfahrzeuge erst sehr spät wahrnimmt. Es wundert mich immer, wie man diesen Paragraphen 23 der StVO mit handelsüblichen Autos in Einklang bringt...
Ja, da stimme ich dir voll zu. Das betrifft aber auch die visuelle Kommunikation. Freundliche AutolenkerInnen wollen uns Fahrradfahrenden manchmal signalisieren, dass wir vor Ihnen fahren mögen. Aufgrund der schrägstehenden/getönten Scheiben können wir die Insassen aber kaum erkennen, geschweige denn ihre Gesten. Es erinnert mich an meine Enkelkinder. Dort ist es allerdings umgekehrt: wenn ich dich nicht sehe, kannst Du mich auch nicht sehen.
 
Freundliche AutolenkerInnen wollen uns Fahrradfahrenden manchmal signalisieren, dass wir vor Ihnen fahren mögen.
Das gibt es in Berlin nicht. Hier signalisiert man per Hupe, dichtem Auffahren mit Motoraufheulen oder Beschimpfungen, dass man sich gefälligst aus dem Weg verpfeifen möge. :D
Gilt allerdings auch umgekehrt: Ich lasse per Handsignal öfter mal BVG-Busse vor an einigen Stellen auf meinen täglichen Wegen wo ich weiss, dass es sonst eng und konfliktträchtig würde - kostet mich nichts (noch nicht mal Zeitverlust), aber die meisten Busfahrer kriegen sich gar nicht mehr ein vor Freude und Dankbarkeit mal auf einen kooperativen Radler zu treffen.
 
In der Schweiz ist es so geregelt:

Zitat von der Internetseite der AXA-Versicherung:

Haben auch Velofahrende auf dem Fussgängerstreifen Vortritt?
Fussgängerstreifen dürfen nur von Fussgängerinnen und Fussgängern benützt werden. Velofahrerinnen und Velofahrer müssen absteigen und ihr Rad schieben.

Das Problem hier ist aber, dass keine Quelle genannt wird. Denn andererseits wird beim Beobachter geschrieben:

Zebrastreifen
Velofahrerinnen und Velofahrer dürfen über den Fussgängerstreifen fahren, sie haben aber keinen Vortritt. Den haben nur Fussgänger.

Auch hier keine Quellenangabe, was ich als sehr mühsam empfinde. Denn andererseits dürfen ja auch Autos über Zebrastreifen fahren, sonst würde ja der Verkehr zum erliegen kommen. Und die haben aber beim Zebrastreifen auch keinen Vortritt, ausser eine Ampel zeigt fürs Auto auf Grün. :D

Nun weiter zu den Kopfhörern:

Art. 3 Bedienung des Fahrzeugs
(Art. 31 Abs. 1 SVG)

1 Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird.

Nur, was heisst das genau für in der Schweiz fahrenden Personen? Es ist nicht explizit verboten, es gibt keine maximale Angabe in Dezibel und ja, es dürfen beide "Ohrlautsprecher" in oder auf den Ohren sein. Und es ist alles andere als einfach, einer in einen Unfall verwickelten und Kopfhörer tragenden Person nachzuweisen, dass die Kopfhörer die Person beeinträchtigt haben.

Veloplus, Radio SRF Espresso, 20 Minuten
 
Zuletzt bearbeitet:
Der gute 21st Century City ist sich wohl nicht bewusst, dass es ein gewaltiger Unterschied ist, ob ich im Auto so Musik höre, dass ich dabei die Umgebungsgeräusche noch wahrnehmen kann oder mit Kopfhörer radle, so dass die Umwelt ausgesperrt wird.
Ansonsten hätte er diese Frage wohl nicht gestellt….
 
Der gute 21st Century City ist sich wohl nicht bewusst, dass es ein gewaltiger Unterschied ist, ob ich im Auto so Musik höre, dass ich dabei die Umgebungsgeräusche noch wahrnehmen kann oder mit Kopfhörer radle, so dass die Umwelt ausgesperrt wird.
Ansonsten hätte er diese Frage wohl nicht gestellt….
Die Frage ist durchaus fair, wenn man nicht Deine doch sehr einseitige Auslegung als gegeben annimmt sondern berücksichtigt, daß

- nur weil ich Kopfhörer auf den Ohren habe ich nicht die Umwelt aussperren muss (ich nutze sie z.B. oft rein für Sprachansagen bei Komoot - das hat exakt gar keine negative Auswirkung auf die Umweltauswirkung, zumal ich mit Ohrstöpseln/Airpods fahre und Ansagen von Komoot nur periodisch erfolgen - wie beim Navi im Auto)
- Auto fahren mit Kopfhörern interessanterweise meines Wissens nicht verboten ist, seltsamterweise Fahrrad fahren aber schon (in diversen Ländern)
- Moderne Autos oberhalb der Basisklasse extrem gut schallisoliert sind
- auch lautes Musikhören im Auto idR nicht zu einer Bestrafung führt.
- offene Kopfhörer existieren (z.B. Knochenschall), die explizit dafür gemacht sind, die Umgebungsgeräusche durchzulassen

Tut man das muss man nahezu zwangsläufig zu dem Schluss kommen, dass Du eine recht eigenwillige Weltsicht pflegst.

Da würde mich doch glatt interessieren, wie Du auf die Behauptung kommst:
- Radfahrer mit Kopfhörern hören IMMER ALLE so laut Musik, dass sie die Umwelt aussperren und keine Umgebungsgeräusche wahrnehmen. Eine andere Nutzung ist nicht möglich.
- Autofahrer wiederum hören IMMER ALLE nur so laut Musik, dass sie Umgebungsgeräusche noch gut wahrnehmen können. Eine andere Nutzung ist nicht möglich.

Aber wie @j123 korrekt schreibt geht es darum nicht in diesem Thread sondern um die Frage, welche Regelung in welchen Ländern gilt.
 
Natürlich ist meine Behauptung subjektiv, denn beruht auf meinen Beobachtungen und Erfahrungen.
Fahrradfahrer, die ich mit meinem Rad auf zB. dem Radweg überholen möchte, klingele ich vorher an.
Fast ausnahmslos alle, die Kopfgeschirr tragen, reagieren nicht.
Ganz im Gegensatz zu Radelnden, die nichts über oder in den Ohren haben.
Und ja, ich höre Radio/Musik im Auto auch nur so laut, das ich noch meine Umgebung wahrnehm. Und dazu gehören auch die eigenen Fahrzeuggeräusche.
Aber wat den een sin Uhl, is den annern sin Nachtigall.
 
Natürlich ist meine Behauptung subjektiv, denn beruht auf meinen Beobachtungen und Erfahrungen.
Fahrradfahrer, die ich mit meinem Rad auf zB. dem Radweg überholen möchte, klingele ich vorher an.
Fast ausnahmslos alle, die Kopfgeschirr tragen, reagieren nicht.
Ganz im Gegensatz zu Radelnden, die nichts über oder in den Ohren haben.
Und ja, ich höre Radio/Musik im Auto auch nur so laut, das ich noch meine Umgebung wahrnehm. Und dazu gehören auch die eigenen Fahrzeuggeräusche.
Aber wat den een sin Uhl, is den annern sin Nachtigall.
Du bist aber nicht der Maßstab für die Welt und Deine Erfahrungen sind es auch nicht. Kopfhörer ermöglichen es, so laut Musik zu hören, dass man seine Umgebung nicht mehr akustisch wahrnimmt. Sie erzwingen es aber nicht. Ergo ist es Unsinn, sie zu verbieten.
Autos ermöglichen es, Leute zu überfahren. Das passiert auch. Sie erzwingen es aber nicht. Wenn es nach Dir ginge müsste man Autos verbieten. Damit stellte sich die Frage nach dem Musikhören im Auto erst gar nicht, denn auch dort gilt: Das Radio bzw. die Musikanlage ermöglicht es, sich von der Umwelt abzukoppeln und das passiert auch. Sie erzwingt es aber nicht.
Autofahrer, die ich mit meiner gesetzlich geforderten "helltönenden Glocke" angklingele reagieren absolut nie, weil sie die nicht hören. Dazu brauchen sie noch nicht mal Musik anhaben. Was ist also die Konsequenz? Cabriopflicht und geschlossene Dächer verbieten?

Aber: Wie gesagt off topic hier im Thread.
 
Selbst wenn das Radfahren mit Kopfhörern legal ist, empfehle ich dringend die Verwendung von Knochenleitungs-Kopfhörern, wie z. B. Aftershokz, anstelle von normalen Kopfhörern. Sie geben den Ton ab, ohne die Gehörgänge zu blockieren, sodass Umgebungsgeräusche sehr gut zu hören sind.
 
Für Frankreich gilt seit 2015: Kopfhörer, egal welcher Bauart, sind für Radfahrende verboten. Das gilt auch für Bluetooth Freisprechanlagen. Strafe max. 135€. Ca. 2018 ist ein Bekannter mit 60€ davongekommen.
 
Für Frankreich gilt seit 2015: Kopfhörer, egal welcher Bauart, sind für Radfahrende verboten. Das gilt auch für Bluetooth Freisprechanlagen. Strafe max. 135€. Ca. 2018 ist ein Bekannter mit 60€ davongekommen.
Hm, ob das auch für Hörgeräte gilt? Wenn nicht, was ist mit Streaming per Bluetooth in die Hörgeräte? Sieht man von außen ja nicht, ob da grad Musik drüber läuft :cool:
 
Es ist wohl an der Zeit für mich sich unbeliebt zu machen, so habe ich dies auch direkt am Anfang erledigt.

Ich verstehe die Schärfe in Deiner Antwort nicht….
Dies hier ist der zweite threat (der "wie berechne ich meinen neuen Lenker" ist der andere) bei dem mir auffällt, dass berlinonaut Meinungen und Wahrnehmungen anderer sofort scharf und ausschweifend negiert. Finde ich sehr schade.

Bis vor 2-3 Jahren war ich genau so, nur reflexartig, ohne auszuschweifen und ohne zu diskutieren, bei einer Trefferquote von weit über 80%.
Inzwischen habe ich diesbezüglich zwei Dinge gelernt:
- was jemand empfindet ist indiskutabel, es sind ja seine Empfindungen und nicht meine
- direktes negieren, auch man richtig liegt und andere falsch, hat in konstruktiven Diskussionen (u.a. in Foren) nichts aber auch gar nichts verloren.

Zum Thema Kopfhörer, Fußgängerüberweg etc.:

Meiner Meinung nach haben für alle Verkehrsteilnehmer die gleichen Regeln zu gelten.
- wenn ich auf dem Fahrrad auf einen Fußgängerüberweg die Straße überquere gilt die Vorfahrtsregel, schiebe ich es, bin ich Fußgänger
- weder Fußgänger noch Radfahrer haben bei der Bewegung im Straßenverkehr Kopfhörer zu tragen oder zu telefonieren

Und da Regeln nun mal kein Debattierclub sind, gelten sie ohne jeglichen Argumentationsspielraum, s/w.

Heißt: Dem Polizisten muss es egal sein, ob ich mit dem Kopfhörer meinem Kopf schmücke oder "nur" Navi-Ansagen höre, ob es IEM, on-ear oder over-ear sind: sie haben mMn im Straßenverkehr nichts zu suchen.

Das gibt es in Berlin nicht. Hier signalisiert man per Hupe, dichtem Auffahren mit Motoraufheulen oder Beschimpfungen, dass man sich gefälligst aus dem Weg verpfeifen möge. :D
Meiner Wahrnehmung nach sind sind im Großdorf Berlin im Mittel die Radfahrer zusammen mit Motorradfahrern die schlimmsten, gefolgt von Fußgängern ... erst dann kommen die Autfahrer.

Um noch einen drauf zu legen: die meisten der in Berlin tödlich verunfallten Radfahrer ihren Tod selbst verhindern können.
Einfach mal in Ruhe setzten lassen, Hirn einschalten, recherchieren wie haben sich die tödlichen Unfälle ereignet und nachdenken wie hätte man an gleicher Stelle den Unfall verhindern können.

Ja, ihr habt Recht, dieser mein Beitrag ist fast komplett OT ... sind aber annähernd alle anderen hier auch

Warum schreibe ich ihn dann, wenn ich es doch weiß?
Aus dem gleichen Grund warum ich mit Messer und Gabel esse: weil ich es kann. 🥳😈
 
Es ist wohl an der Zeit für mich sich unbeliebt zu machen, so habe ich dies auch direkt am Anfang erledigt.

Dies hier ist der zweite threat (der "wie berechne ich meinen neuen Lenker" ist der andere) bei dem mir auffällt, dass berlinonaut Meinungen und Wahrnehmungen anderer sofort scharf und ausschweifend negiert. Finde ich sehr schade.
Das ist Dir unbenommen - und Deine Meinung. Allerdings "negiere" ich keine Meinungen und Wahrnehmungen, wie sollte das auch gehen. Allerdings hinterfrage ich sie oder vertrete eine andere, wenn ich anderer Meinung bin. Und zwar begründet. Ausschweifend bist wohl eher Du und Deine hobbypsychologische Analyse meiner Person ist - freundlich gesagt - übergriffig.

- weder Fußgänger noch Radfahrer haben bei der Bewegung im Straßenverkehr Kopfhörer zu tragen oder zu telefonieren

Und da Regeln nun mal kein Debattierclub sind, gelten sie ohne jeglichen Argumentationsspielraum, s/w.
Bloss ist das keine geltende Regel in Deutschland sondern etwas, das Du vielleicht gerne hättest, aber jedenfalls erfunden hast. Ergo gilt es auch nicht.
Das Thema dieses Threads ist es, die geltenden Regeln für Kopfhörernutzung auf dem Rad zusammenzutragen. Nicht, deren Sinnhaftigkeit zu diskutierten und schon gar nicht erfundene Regeln zu behaupten.

Nebenbei gesagt ist Deine offenbar recht technokratische Weltsicht wohl auch nicht realistisch - sonst bräuchte es keine Gesetzeskommentare und auch nicht eine Vielzahl der Gerichtsprozesse oder gar Berufungsverhandlungen. Ich glaube z.B. kaum, dass irgendwelche Leute, die Kopfhörerverbote erlassen, schon mal was von Knochenschallkopfhörern gehört haben, die den Grund für Kopfhörerverbote ja technisch vermeiden.
Meiner Wahrnehmung nach sind sind im Großdorf Berlin im Mittel die Radfahrer zusammen mit Motorradfahrern die schlimmsten, gefolgt von Fußgängern ... erst dann kommen die Autfahrer.
Deine Meinung ist Dir unbenommen - eine absolute Wahrheit ist sie gewiss nicht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass viele Leute, insbesondere viele Radfahrer, eine gänzlich andere haben.
Um noch einen drauf zu legen: die meisten der in Berlin tödlich verunfallten Radfahrer ihren Tod selbst verhindern können.
Einfach mal in Ruhe setzten lassen, Hirn einschalten, recherchieren wie haben sich die tödlichen Unfälle ereignet und nachdenken wie hätte man an gleicher Stelle den Unfall verhindern können.
Und diese Sorte Victim Blaming widerpricht jeglichen Statistiken, Tatsachen und Forschungsergebnissen und ist nichts weniger als ekelhaft. Exemplarisch ein Bericht über den tödlichen Radunfall gestern hier in Berlin, bei dem eine 74jährige auf einem gut einsehbaren Radweg von einem rechts abbiegenden LKW-Fahrer getötet wurde.
Ja, ihr habt Recht, dieser mein Beitrag ist fast komplett OT ... sind aber annähernd alle anderen hier auch
Warum schreibe ich ihn dann, wenn ich es doch weiß?
Aus dem gleichen Grund warum ich mit Messer und Gabel esse: weil ich es kann. 🥳😈
Das kann sich gegebenenfalls auch sehr schnell ändern. Ich bin da zwar nicht scharf drauf, aber gerade bei Vorsatz wie in Deinem Fall und sich auch noch drüber belustigen bleibt im Sinne der Forenhygiene kaum eine andere Wahl.

In diesem Sinne darfst Du Dir das Forum jetzt erst mal eine Woche von aussen ansehen. Sauberer Einstand, so nach einem Tag Forenmitgliedschaft.
 

Users who are viewing this thread

Zurück
Oben