Legalität Radeln mit Kopfhörern in diversen Ländern

berlinonaut

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Eine Art Servicethread. Kopfhörernutzung beim Radeln kann praktisch sein - z.B. bei der Nutzung von Komoot für die Navigationshinweise. Aber ist das legal? In Deutschland ja - allerdings behauptet die Polizei öfter mal das gegenteil und Polizisten erfinden nicht existierende Verkehrsregeln um danach ein Bußgeld zu verhängen - exemplarisch zu sehen in diesem legendären WDR-Bericht aus der vorgeblichen Fahrradhauptstadt Münster:

View: https://twitter.com/SecretCoAuthor/status/1630567074203332609?s=20


Hier hat der Polizist nicht nur bezüglich der Kopfhörer sondern auch bezüglich der angeblichen Illegalität des Querens eines Zebrastreifens mit dem Fahrrad unrecht - sehr peinlich für die Polizei und doch leider Alltag. Unschöne Diskussionen können also in Deutschland passieren. Aber wie sieht es im Ausland aus?

Dazu bin ich gerade über einen Bericht gestoplert:

In Spanien kann es teuer werden - 200€ Strafe stehen im Raum. In Italien und Portugal muss mindestens ein Ohr frei bleiben, sonst kostet das in Italien 160€.


Wie sieht es in anderen Ländern aus?
 

Neuffen

aktives Mitglied
Und die kurioseste Verwarnung von der Schweizer Kantonspolizei, die ich je erhalten habe: Nicht Mitführen eines Schlosses. Und das mit einem Brompton ! Da blieb mir die Luft weg. Diese bussgeldpflichtige Vorschrift wurde zum Glück inzwischen abgeschafft.

Thomas
 

gebronaut

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Hier hat der Polizist nicht nur bezüglich der Kopfhörer sondern auch bezüglich der angeblichen Illegalität des Querens eines Zebrastreifens mit dem Fahrrad unrecht - sehr peinlich für die Polizei und doch leider Alltag.
Die PolizeibeamtInnen sind weisungsbefugt: selbst wenn die Tatsachen entgegen sprechen, musst Du der Weisung Folge leisten. Gleichzeitig hast Du als Gemaßregelter aber das Recht, eine schriftliche Begründung für die Weisung zu erhalten. Ich habe das mal exerziert, als ich von einem Beamten aus dem fahrenden Auto per Lautsprecher auf den freigegebenen Fußweg verwiesen wurde.
Auf meine diesbezügliche email mit den notwendigen Daten bekam ich nach längerer Zeit eine relativ kleinlaute Antwort. Ich hatte auch darauf hingewiesen, dass ich es für völlig unangemessen halte, in solch harmloser Situation per Lautsprecher angeblöckt zu werden. Sich förmlich zu entschuldigen hat die vorgesetzte Kreispolizeibehörde tunlichst vermieden, jedoch versucht zu erklären, warum der Beamte in der Situation so gehandelt habe.
Intern wird da sicher was gelaufen sein und der betreffende Beamte weiß zukünftig besser Bescheid.....

Zum Thema Kopfhörer: die aktuelle Vorschrift sagt sinngemäß, dass die Wahrnehmung des Verkehrs nicht beeinträchtig sein darf. Das kann ich mir bei manch riesigen Mickymouse Kopfhörern nicht vorstellen. Ich mache manchmal den Versuch, solche Menschen an der Ampel anzusprechen und bekomme dann fragende Blicke zurück oder der/die betroffene nimmt den Kopfhörer ab und fragt "was, wie bitte".
 

Racertje

Mitglied
Ich hätte zwar auch noch den ein oder anderen Schwank von Begegnungen mit der Rennleitung, den ich hier beisteuern könnte, aber da @berlinonaut ja international mit Kopfhörern unterwegs sein wollte, hab ich mal nachgeschlagen, wie das unsere niederländischen Nachbarn offiziell so halten:
Kurz zusammengefasst: Es ist erlaubt, aber die Polizei rät natürlich schon davon ab. Und falls man durch die Verwendung von Kopfhörern gefährliche Situationen verursacht, kann man dafür auch bestraft werden.

die aktuelle Vorschrift sagt sinngemäß, dass die Wahrnehmung des Verkehrs nicht beeinträchtig sein darf. Das kann ich mir bei manch riesigen Mickymouse Kopfhörern nicht vorstellen. Ich mache manchmal den Versuch, solche Menschen an der Ampel anzusprechen und bekomme dann fragende Blicke zurück oder der/die betroffene nimmt den Kopfhörer ab und fragt "was, wie bitte".
Die Vorschrift gilt ja für alle Verkehrsteilnehmer. Wenn man dasselbe Experiment bei Kfz-Führern - sogar ohne Autoradio - probiert, wird man die Sache vielleicht ein bisschen anders sehen. Moderne Kfz sind so gut schallisoliert, dass es nicht verwundert, wenn ihr Inhalt Einsatzfahrzeuge erst sehr spät wahrnimmt. Es wundert mich immer, wie man diesen Paragraphen 23 der StVO mit handelsüblichen Autos in Einklang bringt...
 
Zuletzt bearbeitet:

gebronaut

Moderator
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Die Vorschrift gilt ja für alle Verkehrsteilnehmer. Wenn man dasselbe Experiment bei Kfz-Führern - sogar ohne Autoradio - probiert, wird man die Sache vielleicht ein bisschen anders sehen. Moderne Kfz sind so gut schallisoliert, dass es nicht verwundert, wenn ihr Inhalt Einsatzfahrzeuge erst sehr spät wahrnimmt. Es wundert mich immer, wie man diesen Paragraphen 23 der StVO mit handelsüblichen Autos in Einklang bringt...
Ja, da stimme ich dir voll zu. Das betrifft aber auch die visuelle Kommunikation. Freundliche AutolenkerInnen wollen uns Fahrradfahrenden manchmal signalisieren, dass wir vor Ihnen fahren mögen. Aufgrund der schrägstehenden/getönten Scheiben können wir die Insassen aber kaum erkennen, geschweige denn ihre Gesten. Es erinnert mich an meine Enkelkinder. Dort ist es allerdings umgekehrt: wenn ich dich nicht sehe, kannst Du mich auch nicht sehen.
 

berlinonaut

Administrator
Teammitglied
Freundliche AutolenkerInnen wollen uns Fahrradfahrenden manchmal signalisieren, dass wir vor Ihnen fahren mögen.
Das gibt es in Berlin nicht. Hier signalisiert man per Hupe, dichtem Auffahren mit Motoraufheulen oder Beschimpfungen, dass man sich gefälligst aus dem Weg verpfeifen möge. :D
Gilt allerdings auch umgekehrt: Ich lasse per Handsignal öfter mal BVG-Busse vor an einigen Stellen auf meinen täglichen Wegen wo ich weiss, dass es sonst eng und konfliktträchtig würde - kostet mich nichts (noch nicht mal Zeitverlust), aber die meisten Busfahrer kriegen sich gar nicht mehr ein vor Freude und Dankbarkeit mal auf einen kooperativen Radler zu treffen.
 

Tipsi

aktives Mitglied
In der Schweiz ist es so geregelt:

Zitat von der Internetseite der AXA-Versicherung:

Haben auch Velofahrende auf dem Fussgängerstreifen Vortritt?
Fussgängerstreifen dürfen nur von Fussgängerinnen und Fussgängern benützt werden. Velofahrerinnen und Velofahrer müssen absteigen und ihr Rad schieben.

Das Problem hier ist aber, dass keine Quelle genannt wird. Denn andererseits wird beim Beobachter geschrieben:

Zebrastreifen
Velofahrerinnen und Velofahrer dürfen über den Fussgängerstreifen fahren, sie haben aber keinen Vortritt. Den haben nur Fussgänger.

Auch hier keine Quellenangabe, was ich als sehr mühsam empfinde. Denn andererseits dürfen ja auch Autos über Zebrastreifen fahren, sonst würde ja der Verkehr zum erliegen kommen. Und die haben aber beim Zebrastreifen auch keinen Vortritt, ausser eine Ampel zeigt fürs Auto auf Grün. :D

Nun weiter zu den Kopfhörern:

Art. 3 Bedienung des Fahrzeugs
(Art. 31 Abs. 1 SVG)

1 Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird.

Nur, was heisst das genau für in der Schweiz fahrenden Personen? Es ist nicht explizit verboten, es gibt keine maximale Angabe in Dezibel und ja, es dürfen beide "Ohrlautsprecher* in oder auf den Ohren sein. Und es ist alles andere als einfach, einer in einen Unfall verwickelten und Kopfhörer tragenden Person nachzuweisen, dass die Kopfhörer die Person beeinträchtigt haben.

Veloplus, Radio SRF Espresso, 20 Minuten
 
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