Statt des Kaufbelegs empfehle ich dir die ADFC-Fahrradcodierung. Das ist ein eindeutiger, nicht fälschbarer Eigentümernachweis für dein Rad.
Wie ist das eigentlich beim Kauf/Verkauf eines codierten Rades? Sollte man das dann neu codieren lassen?Statt des Kaufbelegs empfehle ich dir die ADFC-Fahrradcodierung. Das ist ein eindeutiger, nicht fälschbarer Eigentümernachweis für dein Rad.
Den Einsatz des ADFC und den persönlichen der Codierer in allen Ehren, ganz ehrlich: Ich habe Zweifel. Den weit überwiegenden Teil meiner Räder habe ich gebraucht gekauft (nebenbei: Codiert war ein Einziges). Da würde die Polizei oder wer auch immer beim Ersteigentümer aufschlagen und ob der mich überhaupt kennt oder sich noch erinnern kann ist die große Frage. Nebenbei: Hier in Berlin werden seit einigen Jahren in relevantem Umfang Strassen umbenannt. Im Moment deswegen, weil hier viel Strassen nach irgendwelchen Kolonialisten benannt sind oder sonstigen Menschen, denen man diese Ehre heute nicht mehr zuteil werden lassen möchte - entweder, weil sich der Zeitgeist geändert hat oder weil sich irgendwelche Dinge rausgestellt haben, die eine Strassenbenennung nach der Person verbieten.Es wird die Adresse und die Initialen des Eigentümers verschlüsselt. Damit ist es relativ einfach ein Fahrrad oder auch jeden anderen so gekennzeichneten Wertgegenstand dem rechtmäßigen Eigentümer wieder zuzuführen, egal wo es/er gefunden wird.
Deshalb empfehlen wir immer einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen, wo diese alte Codierung drin steht. Ein freundlicher Verkäufer, der nicht hunderte Gebrauchträder verhökert, könnte deine Daten der Polizei aushändigen. In deinem Fall spräche auch nichts gegen eine Zweitcodierung. Die abschließende Jahreszahl hilft beim Zuordnen.Da würde die Polizei oder wer auch immer beim Ersteigentümer aufschlagen und ob der mich überhaupt kennt oder sich noch erinnern kann ist die große Frage. Nebenbei: Hier in Berlin werden seit einigen Jahren in relevantem Umfang Strassen umbenannt.
Ich kaufe kein Rad ohne schriftlichen Kaufvertrag. Allerdings habe ich schon viele Räder aus 3. bis n-ter Hand gekauft... Ist fast schon standard, wenn man hochwertige spezielle Räder kauft, die gerne schon ein paar Jahre auf dem Buckel haben. Harte Kodierung auf den Erstbesitzer ist in meinen Augen daher Mist - es ignoriert den Gebrauchtmarkt und das Schema der ADFC-Kodierungt zudem die Tatsache, daß Menschen umziehen. Was verblüffend häufig passiert.Deshalb empfehlen wir immer einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen, wo diese alte Codierung drin steht.
Der wesentliche Unterschied zum Auto ist aber, dass jedes KFZ gesetzlich vorgeschrieben eine Fahrgestellnummer (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) haben muss. Diese gibt es beim Fahrrad in der Form gar nicht. Jeder Hersteller macht das mit den Rahmennummern nach Gutdünken wie es beliebt: von gar nicht, über Aufkleber bis hin zu mehrzeiligen Stanzungen.Stelle Dir einfach mal vor, jedes Auto würde für immer auf den ersten Besitzer zugelassen bleiben
Ich bin da auch eher skeptisch. Neben Straßenumbenennungen gibt es ja auch Namensänderungen. Oder Wegzug ins Ausland. Als Wissenschaftler würde mich auch echte Fakten interessieren. Wurde jemals empirisch erfasst wie sehr ein codiertes Rad Diebe abschreckt? Also für eine statistische Grundgesamtheit ermittelt wie sehr sich die Diebstahlwahrscheinlichkeit für codierte und nicht-codierte Räder unterscheidet?Den Einsatz des ADFC und den persönlichen der Codierer in allen Ehren, ganz ehrlich: Ich habe Zweifel. Den weit überwiegenden Teil meiner Räder habe ich gebraucht gekauft (nebenbei: Codiert war ein Einziges). Da würde die Polizei oder wer auch immer beim Ersteigentümer aufschlagen und ob der mich überhaupt kennt oder sich noch erinnern kann ist die große Frage. ....
Besonderheit des Fahrrads ist aber auch dass ein signifikanter Wert in einfach demontierbaren Komponenten steckt. 300€ Nabendynamo, 1000€ Nabengetriebe, 300€ Bremsbacken, 500€ Motor und 700€ Akku sind bei vielen "nicht vollintegrierten" Fahrrädern ratzfatz demontiert. Wer da einen gewissen "organisatorischen Diebstahlschutz" möchte, kommt am Hersteller sowieso nicht vorbei. Nicht zuletzt weil der bei elektronischen Komponenten ganz andere Möglichkeiten hat als der ADFC, und seine Händler/Werkstätten einbinden kann...Der wesentliche Unterschied zum Auto ist aber, dass jedes KFZ gesetzlich vorgeschrieben eine Fahrgestellnummer (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) haben muss. Diese gibt es beim Fahrrad in der Form gar nicht. Jeder Hersteller macht das mit den Rahmennummern nach Gutdünken wie es beliebt: von gar nicht, über Aufkleber bis hin zu mehrzeiligen Stanzungen.
Als Wissenschaftler kann ich Dir sagen, was ich oben bereits schrieb: Codierung und Registrierung erfassen nur einen Bruchteil der millionenfach verkauften Neu- und Gebrauchträder. Primäres Ziel ist die Rückführbarkeit eines aufgefundenen Rades. Dafür gibt es etliche erfolgreiche Belege. Wissenschaftlich ist der Anteil codierter/registrierter Räder an den gestohlenen Rädern zu gering, um Aussagen zu treffen.Neben Straßenumbenennungen gibt es ja auch Namensänderungen. Oder Wegzug ins Ausland. Als Wissenschaftler würde mich auch echte Fakten interessieren. Wurde jemals empirisch erfasst wie sehr ein codiertes Rad Diebe abschreckt? Also für eine statistische Grundgesamtheit ermittelt wie sehr sich die Diebstahlwahrscheinlichkeit für codierte und nicht-codierte Räder unterscheidet?
Oder Gibt es Daten darüber wie oft die Codierung bei zwischenzeitlichem Umzug ins Ausland oder Namensänderung noch geholfen hat den Eigentümer von Diebesgut zu ermitteln?
Unter "ADFC-Musterkaufvertrag Gebrauchtrad" findet sich ein ausdruckbares pdf, das man sinnigerweise zweimal ausdruckt für Käufer und Verkäufer.Deshalb empfehlen wir immer einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen, wo diese alte Codierung drin steht.
Nö, gerade nicht. Und das wäre garantiert auch nichts, was ich wollen würde. Wenn man sich anschaut, was eine Kodierung erreichen will:Der wesentliche Unterschied zum Auto ist aber, dass jedes KFZ gesetzlich vorgeschrieben eine Fahrgestellnummer (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) haben muss. Diese gibt es beim Fahrrad in der Form gar nicht. Jeder Hersteller macht das mit den Rahmennummern nach Gutdünken wie es beliebt: von gar nicht, über Aufkleber bis hin zu mehrzeiligen Stanzungen.
Beim Auto sorgt zumindest in D das KFBA dafür, dass auch vielmalige Eigentümerwechsel genauestens dokumentiert sind.
Eigentlich bist Du bei einem Nummernschild für Fahrräder angelangt.
Um da noch mal Faktenfutter zu geben aus einem aktuellen Artikel bei Heise: Statistik der Woche: Wo Fahrrad-Diebe am häufigsten zuschlagenAber: Durch eBikes werden Fahrräder wertvoller und damit vielleicht auch für die Polizei relevanter - im Prinzip könnte es also in den nächsten Jahren ein Momentum geben, da Fortschritte zu erzielen.