Fahrrad-Highway

..ich verstehe die Argumente, jedoch bin ich sehr dafür solche Wege zu schaffen, die ein Pendeln mit Fahrrad vom Stadtrand oder weiteren Außenbezirken in die City möglich machen, ohne daß man Gefahr läuft Fußgänger anzufahren, die unvermittelt vor das Rad torkeln. Bei freier Strecke schaffe ich schonmal 30km/h auf längere Distanz mit dem Liegerad, das möchte ich auch gerne machen können. Wenn der Verkehr dichter wird, geht das nicht mehr - völlig klar. Voraussetzung ist dafür ein breiter und gut asphaltierter Weg ohne Schlaglöcher und Baumwurzelaufbrüche. So schafft man die Strecke in annehmbarer Zeit..
 
Dem kann ich nur zustimmen - ich bin eine Weile in Kopenhagen aus einem Außenbezirk in die Innenstadt geradelt, herrlich:)
Da geht's im Berufsverkehr zur Sache - unter 30 km/h fährt man als "Bummler" ganz rechts auf seinem Streifen, ansonsten wird man von den schnelleren Pendlern weggeklingelt. Aber es funktioniert wunderbar und es gibt viel weniger Autos, die sich täglich in die Innenstadt wälzen.

Das geht natürlich nur, wenn a) ein entsprechend gut ausgebauter "Highway" vorhanden ist auf den b) keine unachtsamen Fußgänger bummeln.
Punkt b) geht in Kopenhagen sehr gut - selbst an Bushaltestellen, wo die ein- und aussteigenden Passagiere über den Radweg müssen, passen ALLE auf. Hierzulande undenkbar...:rolleyes:
 
In Berlin ist sowas ja auf Basis §45 Berliner Mobilitätsgesetzt bereits in der Planung seit einigen Jahren und ich finde das auch sehr sinnvoll:

Mindestens 100 Kilometer Radschnellverbindungen bis 2030 – das ist das Ziel für Berlin. Auf diesen Wegen können Radfahrer*innen zukünftig zügig und umweltfreundlich große Distanzen in Berlin zurücklegen.



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Die Spezifikationen:

Welche Standards werden bei Radschnellverbindungen gesetzt?

- Komfortable Breite – mindestens 3–4 Meter für Radfahrer*innen sowie mindestens weitere 2,5 Meter für Fußgänger*innen
- Verbindung wichtiger Zielbereiche über größere Distanzen mit einer Länge von mindestens fünf Kilometern, bei RSV innerhalb der Ringbahn (S-Bahn) mindestens drei Kilometer Länge
- Vorrang an Querungen und Kreuzungen im Regelfall, sodass Radfahrende nur selten halten müssen
- Gute Beleuchtung und hochwertiger Belag – für einen durchgängigen, attraktiven und sicheren Fahrkomfort auf asphaltierten Strecken
- Direkte Streckenführung – die Strecke verläuft direkt und möglichst ohne Umwege


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Wie schnell darf/muss auf einer Radschnellverbindung gefahren werden?


Radschnellverbindungen sind keine „Fahrradautobahnen“ und auch nicht auf Rennrad- und Schnellfahrende ausgerichtet. Es sind vielmehr attraktive Wege für Radfahrende im Alltagsverkehr, die die Reisezeit für Radfahrende auf Streckenlängen von über fünf Kilometern deutlich verkürzen – durch direkte Wegeführung, weniger Querungen und dem grundsätzlichen Vorrang für den Radverkehr, sodass pro Kilometer max. 30 Sekunden für Anhalten und Warten anfallen sollen.
Dennoch gelten auch auf Radschnellverbindungen die Regeln der Straßenverkehrsordnung sowie die Gebote der gegenseitigen Rücksichtnahme untereinander sowie gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer*innen. In der Potenzialanalyse wird z. B. für die Teltowkanalroute von einem prognostizierten Reisezeitgewinn von 32 Minuten auf zukünftig 22 Minuten ausgegangen. Die kalkulierte durchschnittliche Reisegeschwindigkeit entspricht 22 km/h.

Gibt es in Deutschland bereits Radschnellverbindungen?


In Deutschland wurden schon erste Streckenabschnitte realisiert – zum Beispiel in Göttingen (www.radschnellweg-euregio.de) und im Ruhrgebiet (www.rvr.ruhr). Auch in anderen Bundesländern sind weitere Radschnellverbindungen in Planung – u. a. im Großraum Hamburg, zwischen Frankfurt und Darmstadt und in Baden-Württemberg. In den Niederlanden und auch in Belgien haben sich Radschnellverbindungen als Stadt-Umland-Verbindung sowie als Verbindung zwischen zwei Städten bereits bewährt.


Mehr Informationen zu Hingeründen, Zielen, Grundlagen, Routen, Vorgehen und Umsetzungsstand gibt es bei Infravelo: Mit Radschnellverbindungen schneller ins Berliner Zentrum – infraVelo
 
Dem kann ich nur zustimmen - ich bin eine Weile in Kopenhagen aus einem Außenbezirk in die Innenstadt geradelt, herrlich:)
Da geht's im Berufsverkehr zur Sache - unter 30 km/h fährt man als "Bummler" ganz rechts auf seinem Streifen, ansonsten wird man von den schnelleren Pendlern weggeklingelt. …
Solche Verhältnisse finde ich nicht erstrebenswert. Man stelle sich nur vor, wenn der schnellere Pkw-Fahrer den langsameren „von der Straße hupen“ würde. Die Empörung über diese Art von Nötigung wäre zu recht groß.
Ich nehme war, dass die Masse der Radfahrer eher „radelt“ und mit einer Geschwindigkeit von unter 20km/h unterwegs ist. Die meisten Radfahrer, die dauerhaft schneller sind, nutzen ein Pedelec, fahren also bis maximal 25km/h schnell.
Sehr wenige und nach meiner Beobachtung der absolut kleinste Teil der Fahrradfahrer, ist mit einer Geschwindigkeit von über 25 km/h unterwegs. Von einem Schnitt von 30 km/h oder höher will ich gar nicht erst reden.
Für mich dienen gut ausgebaute Radwege in erster Linie dem Schutz der Radfahrer. Aber auch Radfahrer müssen untereinander Rücksicht nehmen.
Da gibt es viele Kinder und ältere Menschen, die gern mit dem Rad unterwegs sind, aber eben noch nicht oder nicht mehr so schnell fahren können. Es gibt eine Menge anderer untrainierter Menschen, die auch das Recht haben, einen gut ausgebauten Radweg zu nutzen und dies ohne von den „Stärkeren“ im übertragenen Sinne beiseite geschoben zu werden. Nicht zuletzt wird der eine oder andere sich auch deswegen zurückhalten, weil er zu einem Termin unterwegs ist und dort nicht durchgeschwitzt ankommen möchte.
Letztendlich finde ich die Aussage der Stadt Berlin, so wie von @berlinonaut zitiert, gut: „Radschnellverbindungen sind keine „Fahrradautobahnen“ und auch nicht auf Rennrad- und Schnellfahrende ausgerichtet. Es sind vielmehr attraktive Wege für Radfahrende im Alltagsverkehr…“
Und zur weiteren Orientierung gibt es ja noch den §1 StVO. Der gilt für alle Verkehrsteilnehmer.
 
...Man stelle sich nur vor, wenn der schnellere Pkw-Fahrer den langsameren „von der Straße hupen“ würde. Die Empörung über diese Art von Nötigung wäre zu recht groß.
Naja, um Pendler zum Umstieg vom Auto aufs Fahrrad zu bewegen, ist der Zeitfaktor für den Weg zur Arbeit nicht unwichtig. Genau deshalb fahre ich morgens mit dem Auto auch über die Autobahn zur Arbeit. Wenn da jemand mit geringem Tempo eine gemütliche Bummeltour auf der linken Spur machen würde - wer nötigt dann wen...?
Und genau deshalb sollte man im morgendlichen Kopenhagen auf den Radwegen der Einfallstraßen besser nicht nebeneinander bummeln, sondern sich rechts halten, um die schnelleren Pendler nicht zu behindern. Für mich auf nicht touristischen Strecken absolut in Ordnung - so geht Verkehrswende.
 
Was heißt wegklingeln? Einmal Pling, Achtung ich überhole oder Dauerklingeln, weil der "A*" nicht reagiert? Es geht um das Rechtsfahrgebot und vielleicht den Verkehr genau so ernst zu nehmen, wie wenn man auf der Straße zwischen Autos fährt. Das hieße es ist kein Spielplatz, wo man den Kindern radfahren beibringt. Trotzdem wollen auch Familien die Wege sicher nutzen. Das ist eine Bewusstseinsentwicklung, die nicht mit der Gefährdung anderer erzwungen werden darf.
Ich fahre gerne umgebaute Bahntrassen. Das sind touristische Routen, die auch von Fussgängern genutzt werden, keine Radschnellwege. Ich glaube, dass für die Durchsetzung solcher Wege und ihren Erhalt, die Nutzung durch Ansässige eine wichtige Rolle spielt. Fraglich ob Wege neu gebaut werden, die nur für Pendler reserviert sind.
Ich erlebe das Ramboverhalten, das Thielen bei Drosselklappes Schilderung vermutet auch auf kombinierten Rad- und Fusswegen, wo Radfahrer gegenüber Fussgängern sehr viele Rücksichtspflichten haben. Daher ist das schon eine problematische Kultur.
 
Hier in München ist so eine Radschnellverbindung auch gerade im Bau. Leider habe ich das nicht fotographiert, aber ich kann sagen, dass die Fahrbahn schon ganz schön mächtig ist. Bisher werden 500 m (!) in jeder Richtung innerhalb Münchens gebaut, die Kosten für dieses kurze Stück sollen bei 13,4 Millionen Euro liegen. Insgesamt soll die Verbindung (nach Unterschleißheim und Garching nördlich von München) 23 km lang werden. Ich bin gespannt, ob ich die Fertigstellung erleben werde.
Münchner Radschnellweg – Wikipedia
München: Baubeginn für ersten Radschnellwegs Oberbayerns
 
„auf kombinierten Rad- und Fusswegen, wo Radfahrer gegenüber Fussgängern sehr viele Rücksichtspflichten haben.“
Hier ist meines Wissens nur eine Höchstgeschwindigkeit von 15km/h zulässig. D.h.: wenn ich schneller unterwegs sein möchte, muss ich die Straße nutzen.
Ich bin längere Zeit mit dem Rad aus einem Vorort in die City Hamburgs gependelt - mit einem Liegerad. Distanz 28km. Durch die Streckenführung durch die Innenstadt habe es jede Menge Ampelstops, die kosten Zeit. Ganz klar, daß ich mich so schnell als möglich fortbewegt habe, schließlich wollte ich nicht den halben Tag auf dem Rad verbringen, nur um zur Arbeit zu kommen. Die Strecke habe ich - wenn alles gut lief - in 1 Stunde und 25 Minuten geschafft, wesentlich schneller war nicht drin. Rückweg war ähnlich lang, obwohl kürzere Wegstrecke (mehr durch Wohngebiete und nachts).
Hätte ich für eine Wegstrecke 2 Stunden gebraucht, dann wäre das Transportmittel für mich nicht in Frage gekommen.
 
„auf kombinierten Rad- und Fusswegen, wo Radfahrer gegenüber Fussgängern sehr viele Rücksichtspflichten haben.“
Hier ist meines Wissens nur eine Höchstgeschwindigkeit von 15km/h zulässig.
Falls damit das Schild "Fußweg (rund undBlau) mit Radfahrer frei (in weiss und Rechteckig darunter)" gemeint ist gilt für Radfahrer: Schrittgeschwindigkeit.


Ergo sind Wege mit dieser Beschilderung reine Alibiwege - für Radverkehr zum Zwecke des Vorankommens nicht geeignet.
 
Genau die meine ich nicht. Es sind Radwege, die nur farblich von Fußwegen getrennt sind, z.B. durch eine weiße Linie - also „echte“ Radwege. Auf denen gilt als Höchstgeschwindigkeit für Radfahrende 15km/h.
 
Das wäre mir vollkommen neu. Das wäre ja entweder der blaue Lolli mit der senkrechten Linie (links davon Radfahrer, rechts Fußgänger) oder ganz ohne Schild. Hier wäre mir keine Rechtsvorschrift zur Höchstgeschwindigkeit bekannt - hast Du da eine Quelle?
 
Genau die meine ich nicht. Es sind Radwege, die nur farblich von Fußwegen getrennt sind, z.B. durch eine weiße Linie - also „echte“ Radwege. Auf denen gilt als Höchstgeschwindigkeit für Radfahrende 15km/h.
In der StVO und ihrer Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 findet sich eine konkete Geschwindigkeitsbegrenzung nicht.
Es soll Gerichtsurteile geben, in denen die Gerichte (bezogen auf den konkreten Urteilsfall) geäußert haben, dass die unfallbeteiligten Radfahrenden angesichts von Gehenden auf dem Gehwegteil unangemessen schnell gefahren sind oder evtl. sogar hätten absteigen müssen. Das ergibt sich schon aus § 1 StVO. Aktenzeichen der Urteile habe ich gerade nicht zur Hand.
Für gemeinsame Geh-/Radwege (ohne Längstrennung) würde das erst recht gelten.
 
Das wäre mir vollkommen neu. Das wäre ja entweder der blaue Lolli mit der senkrechten Linie (links davon Radfahrer, rechts Fußgänger) oder ganz ohne Schild. Hier wäre mir keine Rechtsvorschrift zur Höchstgeschwindigkeit bekannt - hast Du da eine Quelle?
..habe ich von einer Ansprache durch einen Verkehrspolizisten, ist schon Jahre her.
 
..habe ich von einer Ansprache durch einen Verkehrspolizisten, ist schon Jahre her.
Ach sooo.
Das überrascht mich nicht, denn nach eigener Erfahrung und derjenigen von Bekannten sind die Straßenverkehrsrechtskenntnisse von Verkehrspolizisten im Schnitt nicht generell besser als diejenigen von durchschnittlichen Führerscheininhabern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach sooo.
Das überrascht mich nicht, denn nach eigener Erfahrung und derjenigen von Bekannten sind die durchschnittlichen Straßenverkehrsrechtskenntnisse von Verkehrspolizisten im Schnitt nicht generell besser als diejenigen von durchschnittlichen Führerscheininhabern.
..hier gibts einen Hinweis:
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Der Blogartikel (15 km/h auf gemeinsamen Geh- und Radwegen? – Radspannerei) aus dem Jahre 2011 behandelt ein Detail aus einem damaligen Entwurf zu einer Novelle der StVO zur Geschwindigkeit auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (also ohne Längstrennung) und auf solchen Gehwegen, die fürs Radfahren frei gegeben sind. Gekommen ist es so nicht.

Auf Geh-und Radwegen ist keine Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben.
Auf Gehwegen, die fürs Radfahren frei gegeben sind, gilt Schrittgeschwindigkeit.
"Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren." (Anlage 2 zu § 41 StVO, Randnummer 18 zu Zeichen 239).
 
Da warst Du schneller als ich. :D Entscheidend sind in meinen Augen zwei Dinge:

- Entwurf sowie
- gemeinsame Rad- und Fußwege

Gemeint sind also solche ohne bauliche Trennung, aber auch nicht die bekannten "Radfahrer frei" sondern solche, bei denen der Lolli einen horizontalen Querstrich hat, keine senkrechten wie bei getrennten Spuren:

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Hier ist der Blogartikel: 15 km/h auf gemeinsamen Geh- und Radwegen? – Radspannerei

Realität ist dieser Entwurf meines Wissens nicht gworden.
 
Ich hatte im Zug Zeit, hier einige Hinweise aus der Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) der StVO:
 

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