View: https://youtu.be/wm_o4ZsD01M
Thema hier ist, dass Radwege auch für Familien mit Kindern geeignet sein sollten. Bei einem Highway besteht die Erwartung, dass hier gerast wird.
Ungefähr bei 5:10 "People in Lycra on Brompton" leider ohne Bild.
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Mindestens 100 Kilometer Radschnellverbindungen bis 2030 – das ist das Ziel für Berlin. Auf diesen Wegen können Radfahrer*innen zukünftig zügig und umweltfreundlich große Distanzen in Berlin zurücklegen.
Solche Verhältnisse finde ich nicht erstrebenswert. Man stelle sich nur vor, wenn der schnellere Pkw-Fahrer den langsameren „von der Straße hupen“ würde. Die Empörung über diese Art von Nötigung wäre zu recht groß.Dem kann ich nur zustimmen - ich bin eine Weile in Kopenhagen aus einem Außenbezirk in die Innenstadt geradelt, herrlich
Da geht's im Berufsverkehr zur Sache - unter 30 km/h fährt man als "Bummler" ganz rechts auf seinem Streifen, ansonsten wird man von den schnelleren Pendlern weggeklingelt. …
Naja, um Pendler zum Umstieg vom Auto aufs Fahrrad zu bewegen, ist der Zeitfaktor für den Weg zur Arbeit nicht unwichtig. Genau deshalb fahre ich morgens mit dem Auto auch über die Autobahn zur Arbeit. Wenn da jemand mit geringem Tempo eine gemütliche Bummeltour auf der linken Spur machen würde - wer nötigt dann wen...?...Man stelle sich nur vor, wenn der schnellere Pkw-Fahrer den langsameren „von der Straße hupen“ würde. Die Empörung über diese Art von Nötigung wäre zu recht groß.
Falls damit das Schild "Fußweg (rund undBlau) mit Radfahrer frei (in weiss und Rechteckig darunter)" gemeint ist gilt für Radfahrer: Schrittgeschwindigkeit.„auf kombinierten Rad- und Fusswegen, wo Radfahrer gegenüber Fussgängern sehr viele Rücksichtspflichten haben.“
Hier ist meines Wissens nur eine Höchstgeschwindigkeit von 15km/h zulässig.
In der StVO und ihrer Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 findet sich eine konkete Geschwindigkeitsbegrenzung nicht.Genau die meine ich nicht. Es sind Radwege, die nur farblich von Fußwegen getrennt sind, z.B. durch eine weiße Linie - also „echte“ Radwege. Auf denen gilt als Höchstgeschwindigkeit für Radfahrende 15km/h.
..habe ich von einer Ansprache durch einen Verkehrspolizisten, ist schon Jahre her.Das wäre mir vollkommen neu. Das wäre ja entweder der blaue Lolli mit der senkrechten Linie (links davon Radfahrer, rechts Fußgänger) oder ganz ohne Schild. Hier wäre mir keine Rechtsvorschrift zur Höchstgeschwindigkeit bekannt - hast Du da eine Quelle?
Ach sooo...habe ich von einer Ansprache durch einen Verkehrspolizisten, ist schon Jahre her.
Der Blogartikel (15 km/h auf gemeinsamen Geh- und Radwegen? – Radspannerei) aus dem Jahre 2011 behandelt ein Detail aus einem damaligen Entwurf zu einer Novelle der StVO zur Geschwindigkeit auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (also ohne Längstrennung) und auf solchen Gehwegen, die fürs Radfahren frei gegeben sind. Gekommen ist es so nicht...hier gibts einen Hinweis:
Anhang anzeigen 4458