Einstellen von Unterlagen Dritter erlaubt?

Vogel

Stammgast
@berlinonaut Zum Dahon Classic könnte ich noch ein deutsches Originalprospekt (Stand 1988) beisteuern.
Nur bin ich mir nicht sicher ob das legal ist ohne Dahon vorher zu fragen. Abmahnungen braucht ja wirklich niemand.
Vielleicht gibt es hier zu dem Thema schon etwas, ich habe es aber nicht gefunden.
 
Es gibt meines Wissens keine Einschränkungen Original Prospekte zu verbreiten. Es unterlag niemals Auflagen, und du gibst den Hersteller auch korrekt an. So wie ich das sehe, ist das kostenlose Schleichwerbung für Dahon.
 
Es gibt meines Wissens keine Einschränkungen Original Prospekte zu verbreiten. Es unterlag niemals Auflagen, und du gibst den Hersteller auch korrekt an. So wie ich das sehe, ist das kostenlose Schleichwerbung für Dahon.

Ganz so einfach ist es nicht. Jedes Dokument hat einen Urheber und der hat das Urheberrecht daran, wozu auch das Verbreitungsrecht gehört. Der kann die Nutzungsrechte übertragen - in diesem Fall an Dahon. Es ist also genau genommen nicht erlaubt, irgendwelche Unterlagen irgendwo ohne Genehmigung zu verbreiten, solange dessen Ersteller nicht seit mindestens 75 Jahren tot ist.

Im konkreten Fall hier wäre ich allerdings etwas entspannter: Dahon hat eine ziemlich wechselhafte Geschichte hinter sich, auch in in Deutschland. Prospekte sind Werbemaßnahmen, Verbreitung ist im Prinzip also im Sinne des Urhebers. Und hier handelt es sich um "historische Ware". Ich glaube nicht, dass Dahon da irgendwas dagegen hat oder gar irgendwelche Maßnamen der unfreundlichen Art ergreift. Die diversen Werbefilmchen sind ja - deutlich Prominenter als es ein Prospekt hier im Forum wäre - seit Jahren auf Youtube abrufbar.
Ein Schaden entsteht Dahon zumindest in meinen Augen definitiv nicht.

Von daher würde ich persönlich sagen: Ab damit in die Ressourcensektion "Sonstiges" Sonstiges

Aber wie immer gibt es ein aber: Die Welt des Urheberrechts ist so komplex wie die Juristen unpragmatisch: Ein Restrisiko besteht immer. Und am Ende des Tages ist der User, der etwas ins Forum schreibt oder hochlädt auch juristisch dafür verantwortlich. Mindestens implizit steht das auch in den derzeit noch aktuellen initialen Nutzumgsbedingungen des Forums, in den ausführlicheren künftigen, die gerade in den letzten Zügen der Genese sind, steht es dann auch explizit drin.

Ergo: Tue nichts, für das Du nicht gerade stehen kannst.

Wie @Vogel richtig schreibt: Abmahnungen braucht niemand und ich bin dankbar dafür, dass er das Thema angesprochen hat.
 
Ergo: Tue nichts, für das Du nicht gerade stehen kannst
Auch wenn ich eher entspannt bin, gerade stehen kann ich in meinem Alter nicht mehr sicher, deshalb lasse ich es. Voraussagen, besonders wenn sie wie in diesem Fall die Zukunft betreffen, sind nicht seriös zu machen. Der Beitrag bleibt möglicherweise ewig stehen und auch Juristen haben eventuell irgendwann einmal Langeweile oder müssen gar Aktienkurse in der siebten Nachkommastelle aufpeppen. Diesen Stress schenke ich mir. Vielen Dank @berlinonaut für die aufwendige Antwort.
 

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